Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 36

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Es soll auch die Beschaffungskriminalität zu einem hohen Prozentsatz nicht mehr in der Form der Strafbarkeit unterworfen sein, daß der Betreffende wirklich einsitzen muß. Das heißt, wenn jemand abhängig ist und Eigentumskriminalität bis zu einer bestimmten Obergrenze begeht, dann soll er sich auch unter bestimmten Voraussetzungen das Sitzen ersparen. Das muß man sich alles ausrechnen. Es gibt nur Lockerungen, es gibt nur Scheinhumanität, es gibt nur falsch verstandene Liberalität in dieser Vorlage, und dazu können wir uns nicht verstehen.

Da werden Redner herauskommen – das höre ich förmlich schon, denn man hat ja das Vorausecho in den Medien bereits wahrnehmen können –, die erklären werden, manches sei auch strenger geworden. – Das ist überhaupt nicht wahr, da muß man einmal nachschauen in der Vorlage und versuchen, sie beim Wort zu nehmen. Sie sollen uns sagen, was wirklich strenger geworden ist: Man wird draufkommen, daß überhaupt nichts strenger geworden ist.

Man soll endlich damit aufhören, das Schicksal von Leuten, die selber abhängig geworden sind, von Prominenten, wie es jetzt der Fall ist, als tragisch-heroisch darzustellen und die Vorgangsweise, die sie an den Tag gelegt haben, als ein bisserl "schick". In Wahrheit hat das mit diesen Dingen nichts zu tun. Damit bemüht man sich nur, diesen das Mäntelchen des ohnehin Akzeptablen umzuhängen, und davon müssen wir wegkommen.

Wer Drogen im Mißbrauchswege konsumiert, der gehört geächtet. Nicht er selber, aber der Drogenmißbrauch gehört geächtet! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das darf nicht als eine romantische Sache gelten. – Du bist Sozialarbeiterin, ich weiß, du mußt den Kopf schütteln (Abg. Tegischer: Ich tue das aus Überzeugung!) , aber ich sage dir das aus der Warte des Anwalts, der 39 Jahre im Geschäft ist und der sich auskennt.

Der Drogenmißbrauch ist zu ächten, und es darf nicht so sein, daß man das als eine lockere Sache darstellt, bei der man sich halt nicht erwischen lassen darf.

Ich komme jetzt noch in aller Eile zu einem Antrag gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung. Ich beantrage deshalb, weil die Vorlage im Ausschuß durchgepeitscht worden ist, ohne daß auf die Materie etwa durch Einsetzung eines Unterausschusses oder durch Zuziehung von Experten näher eingegangen worden wäre, die Rückverweisung von Tagesordnungspunkt 1 als Verhandlungsgegenstand an den zuständigen Ausschuß – der in meinen Augen ein unzuständiger ist, aber immerhin der Gesundheitsausschuß. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Dr. Ofner! Könnte ich bitte diesen Antrag haben? Er liegt dem Präsidium nicht vor.

Ich gehe einstweilen in der Rednerliste weiter. Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger. Freiwillige Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.48

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! In der Debatte um das Suchtmittelgesetz sind zwei stark gegensätzliche Positionen deutlich geworden: Die Grünen und die Liberalen treten für eine Freigabe von Haschisch und Marihuana ein, und wenn es nach den Freiheitlichen geht, soll auf Suchtgiftkranke ausschließlich mit dem Prügel des Strafrechts hingedroschen werden. Wir von den Koalitionsparteien haben hingegen ein Suchtmittelgesetz erarbeitet, das folgendes zum Inhalt hat:

Der Grundsatz "Therapie statt Strafe" soll mit Augenmaß und viel Gespür für das Machbare erweitert werden. Suchtkranke sollen nicht in ihrer Existenz ruiniert werden, sondern es sollen ihnen Lebenschancen zurückgegeben werden. Es soll aber gegen gewerbsmäßige Dealer mit aller Härte und Strenge des Gesetzes vorgegangen werden. Wir wollen gesundheitspolitische Maßnahmen gezielt und effizient ausbauen, das Methadonprogramm soll gesetzlich verstärkt werden. Nicht zuletzt soll auch die Sicherheitsexekutive deutlich verbesserte Möglichkeiten in ihrem Kampf gegen die Drogenkriminalität bekommen.


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