In diesem Zusammenhang muß ich gleich auf die Frage, die Kollege Ofner in seinem Debattenbeitrag gestellt hat, nämlich: Was habt ihr überhaupt verschärft?, sagen: Es ist schon, als wir die Novelle zum Strafgesetzbuch beschlossen haben, was die Abschöpfungsmöglichkeiten betrifft, eine intensive De-facto-Verschärfung eingetreten. Und dadurch, daß wir jetzt auch die psychotropen Stoffe und die Vorläuferstoffe ins Suchtmittelgesetz hineinnehmen, sanktionieren, wenn damit gehandelt wird, wenn Leute dazu verführt werden, sie einzunehmen, ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aussage, daß eine Verschärfung vorgenommen worden ist, durchaus richtig – auch wenn die Strafausmaße im einzelnen nicht erhöht worden sind. Wir haben das höchste Strafausmaß ja ohnehin mit 20 Jahren, daher brauchen wir wirklich nicht noch hinaufzugehen. Ob wir jetzt "20 Jahre" oder "lebenslänglich" für den extremen, großkriminellen Drogendealer sagen – ich glaube, das wäre Etikettenschwindel.
Es ist mir sehr wichtig, in meinem Debattenbeitrag, der sich leider auf 8 Minuten einzugrenzen hat, noch eine Bemerkung dazu unterzubringen, was Kollege Ofner als Justizsprecher der FPÖ hier gesagt hat, was, wie ich glaube, so nicht stimmt, wie er es gesagt hat. Man muß sich von der justizpolitischen Seite her damit auseinandersetzen.
Ich gehe auf seinen Zwischenruf ein, der vielleicht nicht im Protokoll steht; er hat, als Kollegin Motter sagte, sie habe selbst Kinder, gerufen: Ich habe Enkelkinder! – Auch ich habe Enkelkinder. Da brauchen wir doch in keinen Wettbewerb einzutreten. Auch ich möchte, daß nicht nur die mit mir blutsverwandten jungen Menschen, sondern alle jungen Menschen in diesem Lande vor den Dealern geschützt werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Zweiter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist ganz einfach nicht richtig – und das wird auch durch noch so oftmaliges Wiederholen nicht richtiger –, daß Dealer aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes geschnappt werden und nach ein paar Tagen schon wieder draußen sind und den Stoff den jungen Menschen anbieten. – Das ist es ja nicht.
Ich bitte alle Kollegen und Kolleginnen – Kollege Pumberger, Sie kommen ja nach mir dran, Sie können sich damit noch gerne auseinandersetzen, aber ich bitte um Verständnis dafür, daß ich nicht mehr dazu sage, da ich nur sehr wenig Redezeit zur Verfügung habe und die Lampe schon blinkt –, sich den § 35 sehr genau und ehrlich anzuschauen und zu überlegen, worum es uns dabei geht – das ist auch noch ein Satz in Richtung der Kollegin Haidlmayr –, nämlich um folgendes: Man soll nicht einen "Kleinen" – so wie es Ofner gesagt hat –, der, um seine Sucht, die ihn schon in den Krallen hat, finanzieren zu können, gezwungenermaßen dealt, der irgendwo etwas stiehlt, weil er es sich anders nicht beschaffen kann, wenn er den sogenannten cold turkey in seinen Eingeweiden fühlt, mit der vollen Härte des Gesetzes existentiell vernichten. Dem wollen wir eine Chance geben, um nicht lebenslang keine Existenzmöglichkeit mehr zu haben.
Das ist der Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Und ob man das jetzt im Detail mit einer vorläufigen Zurücklegung der Anzeige macht oder indem man sagt, wenn schon bis zu zwei Jahren verurteilt wurde, daß man die verhängte Strafe aufschiebt, wenn die Person, die bestraft oder angezeigt worden ist, beweist, daß sie bereit ist, daran mitzuwirken, von dieser Suchtkrankheit loszukommen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist gescheit, richtig, und das hat man zu tun. Und dazu kann man als Parlamentarier, der dieses Gesetz beschließt, mit vollem Herzen stehen.
Noch einen Satz in Richtung der Kollegin Haidlmayr: Ich weiß, daß die Diskussion betreffend die Freigabe von Produkten der Cannabis-Pflanze in einem Land wie Österreich, in dem die gesellschaftlich legalisierte Droge der Alkohol ist – mit all den entsetzlichen Auswirkungen, die mir auch aus meinem beruflichen Leben als Rechtsanwalt durchaus bekannt sind –, sehr leicht in die Richtung gleiten kann, daß man uns vorwirft: Einen, der einen Joint raucht, verfolgt ihr mit aller Härte des Gesetzes, und jemandem, der in einem Bierzelt einem Sechzehnjährigen fünf Krügel Bier verkauft, obwohl er sieht, daß er schon schwerbetrunken ist, tut ihr eigentlich nichts!
Frau Kollegin Haidlmayr! Diesbezüglich bin ich auf Ihrer Seite, aber ich lade Sie ein, sich den § 35 anzuschauen, Sie werden feststellen, daß Sie sich geirrt haben. Es ist nicht so. Der