Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 52

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Staatsanwalt kann die Anzeige zurücklegen, aber nur beim ersten Mal, beim ersten Joint braucht er nicht einmal bei der Bezirkshauptmannschaft als Gesundheitsbehörde anzufragen, ob da Gefahr besteht. Wenn es innerhalb von fünf Jahren der zweite Joint ist, halte ich es nicht für schlecht, wenn der Staatsanwalt bei der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde anfragt, ob die betreffende Person in einem größeren Ring ist – er kann dann immer noch einstellen. Der Staatsanwalt hat das ad personam zu beurteilen, und das ist richtig und wichtig – und ich glaube, dazu kann man auch stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das, was sonst noch in dieser Richtung gesagt wurde, ist – und das ist meine feste Überzeugung – sehr ernst zu nehmen, ist in weiterer Folge im gesellschaftlichen Diskussionsprozeß durchaus nicht zu schubladisieren, nämlich nur deswegen, weil wir heute dieses Gesetz beschließen.

Ungeachtet dessen bin ich der Auffassung, daß dieses Suchtmittelgesetz mit all den Möglichkeiten, die jetzt gegeben sind, von seiten der Sicherheitsbehörde, von seiten des Staatsanwaltes, von seiten des Richters auf den Einzelfall einzugehen, ein gutes und vernünftiges Gesetz ist, das einen durchaus hoffnungsvollen Schritt in die Richtung setzt, das Problem der Drogen in diesem Land auch pro futuro vernünftig im Griff zu behalten und hoffentlich noch besser in den Griff zu bekommen, als es bisher schon der Fall war. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. Da die Anlage nicht funktioniert, werde ich Sie durch Läuten auf das Ende der Redezeit aufmerksam machen.

12.07

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Fuhrmann, Sie haben hier behauptet, die armen, bemitleidenswerten Drogenabhängigen, die zu Mitteln greifen müssen, um sich Drogen zu beschaffen, die dealen oder irgendeine andere Straftat begehen müssen, könne man nicht bestrafen, solle man nicht einsperren, diesen Leuten müsse man Verständnis entgegenbringen. (Abg. Dr. Fuhrmann: Da haben Sie mir leider nicht aufmerksam zugehört!)  – Wissen Sie, Herr Kollege Fuhrmann, daß Sie damit für Leute wie einen Verbrecher wie Tony Wegas hier ein Plädoyer abgegeben haben? – Das ist in höchstem Maße unvertretbar, Herr Kollege Fuhrmann. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fuhrmann: Ist ja nicht wahr! – Raub fällt nicht unter § 35!) Das spiegelt die Drogenpolitik in Österreich wider.

Wenn Frau Ministerin Hostasch stolz behauptet: Österreich hat eine erfolgreiche Drogen politik!, kann ich ihr recht geben. – Die Zahlen sprechen dafür: steigende Zahlen von Drogentoten, steigende Beschaffungskriminalität, steigende Suchtgiftkriminalität überhaupt. Aber die österreichische Antidrogen politik ist gescheitert, Frau Bundesministerin, und dieses Gesetz trägt auch dazu bei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Eines lasse ich auch nicht auf uns sitzen: Kollege Guggenberger hat behauptet, daß Exjustizminister Ofner alle Suchtkranken einsperren wolle. – Das ist nicht unser Ziel, und das hat Ofner auch nicht so gesagt. Ich stelle vielmehr richtig, daß wir keine Straffreiheit für im Rahmen der Drogenkonsumation straffällig gewordene Österreicherinnen und Österreicher und auch Fremde, die sich bei uns befinden – und es sind sehr viele, die straffällig werden –, wollen, wir wollen nicht, daß man ihnen einen Freibrief erteilt, daß man ihnen eine Pseudobehandlung ermöglicht (Abg. Dr. Fuhrmann: Tut man ja nicht!) , wodurch sie frei herumgehen und ihr übles Geschäft weiter ausüben und unsere Jugend bedrohen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das geltende Suchtgiftgesetz war bisher nicht in der Lage und wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres, bis zu dem es noch Gültigkeit hat, nicht in der Lage sein, die Zahl der Süchtigen zu senken. Ganz im Gegenteil. Diese Zahl steigt weiterhin eminent an.


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