Ich möchte mich jetzt mit Ihnen nicht darum streiten, ob es eine gute Drogenpolitik ist, daß man 250 oder 243 Tote im Jahr hat. Das ist für mich kein Maßstab einer Drogenpolitik (Abg. Mag. Stadler: Das ist Zynismus!) , das ist Zynismus. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Maßstab für mich ist, daß wir mehr Süchtige und wesentlich jüngere Süchtige haben als früher. Wissen Sie, wie alt die letzten Süchtigen – letzte oder vorletzte Woche ist es in der Zeitung gestanden – waren, die man aufgegriffen hat beim Drogenkonsum? – 11 Jahre, meine Damen und Herren! 11 Jahre! Das sind Kinder, keine Jugendlichen!
Jetzt frage ich mich: Wie kommt man zu so einem Gesetz? – Ich bin sehr froh, daß Herr Dr. Litzka vorhin anwesend war – ich glaube, er ist jetzt auch noch da –, ich möchte ihn nämlich zitieren. Dieses Zitat stammt aus einer Zeitschrift aus dem Jahre 1991: "Das Ändern von Gesetzen", so sagt er, "ist in Österreich wie das ständige Bohren harter Bretter. Sie können etwas tun, Sie können etwas liberalisieren, aber Sie müssen sehr oft irgendwo ein Schäufelchen Repression hineingeben, damit Sie sich die Liberalität erkaufen können. Es wirkt sehr verlogen", sagt er, "aber es ist umso wahrer. Und ich", sagt er weiter, "bin ein Experte im Bauen von Gesetzen und im Vertreten im Parlament. Seit langem." (Abg. Meisinger: Ungeheuerlich! – Abg. Mag. Stadler: Unglaublich, Herr Minister!)
Litzkas "Schäufelchen Repression" in diesem Gesetzentwurf findet man relativ schnell. Es wurde einfach der Katalog der illegalen Substanzen wesentlich erweitert. Aber bitte, das ist ja von der UNO ohnehin seit 26 Jahren gefordert worden! Neben dieser der Verschleierung dienenden Maßnahme, die man auf den ersten Blick als Verschärfung hinnehmen könnte, sieht der Entwurf jedoch die weitgehende Entkriminalisierung und Liberalisierung des Drogenkonsums vor.
Einige Beispiele – es wurden bereits viele diskutiert, daher gehe ich nur kurz darauf ein –: In der vorliegenden Novelle wird die Möglichkeit eingeräumt, Suchtmittel unter dem Titel Substitutionsbehandlung oder Entzugsbehandlung zu verschreiben oder abzugeben. Es ist ganz eindeutig so, daß man diese Möglichkeit hat. Je nach Gesetzesauslegung heißt das, es stünde auch einer staatlichen Abgabe von Heroin auf Krankenschein nichts mehr im Wege. Wenn Herr Dr. Rasinger etwas anderes sagt, dann hat er dieses Gesetz wieder einmal sehr publikumswirksam verkauft, aber nicht genau gelesen – wie schon des öfteren. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Er ist nicht mehr da!)
Jetzt sagen Sie mir – auch Herr Dr. Van der Bellen, der Sie doch so viel von der Prohibition gesprochen haben –: Ist es denn nicht etwas absurd, wenn der Arzt dem Alkoholiker Schnaps zur Behandlung gibt? Es gibt ja ein Substitutionsprogramm mit Methadon. Das ist ja keine Frage, das kann man auch jetzt schon anwenden. Es ist auch das Prinzip "Therapie statt Strafe" bereits im geltenden Suchtgiftgesetz enthalten. Das ist nichts Neues, das gilt ja schon. Aber nach der neuen Novelle bekommt nun eine Person, die Suchtgift erworben und konsumiert hat, einen Anspruch darauf, daß ihre Straftat auf Bewährung ausgesetzt wird, wenn es nur geringe Mengen sind, mit denen sie gehandelt hat oder die sie konsumiert hat, wenn diese Person selbst süchtig ist und unter der Bedingung, daß sie sich einer möglichen, gesundheitsbezogenen Maßnahme unterzieht. Ich betone: einer möglichen, die ihr zumutbar ist, deren Erfolgsquote jedoch von niemandem kontrolliert wird.
Was ist denn außerdem bitte eine geringe oder eine große Menge? – Wir setzen doch ein Strafausmaß fest für Mengen, die noch nicht einmal definiert sind! Diese werden ja erst hinterher durch Verordnung von der Frau Bundesministerin festgesetzt, daß heißt, die Frau Bundesministerin, die Regierungsparteien haben schlußendlich in der Hand, wie dieser Gesetzesbegriff dann wirklich auszulegen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Je nachdem, wie viele Drogenabhängige die Gesundheitsministerin kriegt! – Abg. Dr. Haider: Je nachdem, wie viele Genossen auf der Hunderterliste stehen!) Das ist die Frage. (Abg. Mag. Stadler: Wahrscheinlich steht die ganze SPÖ auf der Hunderterliste!)
Noch einmal zum Thema Cannabis, das von den verschiedenen Fraktionen mit so unterschiedlicher Argumentation behandelt wurde. Wenn ich mir den Gesetzestext genau durchlese, dann denke ich mir, daß die Grünen und die Liberalen eigentlich froh sein müssen, denn Cannabis