Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 68

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auch nach vorhergehendem Recht so, Herr Kollege Haider! Das war auch bisher schon geltendes Recht.

Gerade der Fall Wegas ist ein klassisches Beispiel dafür, daß das, was man als Therapie ... (Abg. Mag. Stadler: Stehen nicht nur SPÖler, sondern auch ÖVPler auf der Hunderterliste vom Herrn Wegas?) Ich beschäftige mich mit dem Suchtmittelgesetz und nicht mit den Skandalgeschichten. (Abg. Mag. Stadler: Der Herr Wegas hat ja eine Hunderterliste! Stehen da auch ÖVPler drauf?)

Es ist so, Herr Kollege Stadler: Das geltende Recht, bei Herrn Wegas angewandt, führt dazu, daß er jetzt die Strafe, die vorher zugunsten der Therapie ausgesetzt worden ist, abbüßen muß und eine neue dazubekommt für die Handtaschlfladereien et cetera. Man darf die Dinge nicht vermengen. (Abg. Mag. Stadler: Da haben die zwei alten Damen etwas davon, wenn das jetzt auflebt!) Das Opfer hat immer wenig davon, wenn es in eine kriminelle Tat involviert ist. (Abg. Mag. Stadler: Das ist opferfeindlich, was Sie da sagen!) Herr Kollege Stadler! Ich will eigentlich meine Rede gar nicht durch Ihre polemischen Zwischenrufe so unterbrechen (Abg. Mag. Stadler: Das ist nicht polemisch, das ist Realität!) , weil sie zur Sachlage nichts beitragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Die zwei alten Damen werden sich bedanken für das, was Sie da sagen!)

Das Gesetz nimmt genau darauf Bezug – der Herr Minister hat es ausgeführt –, daß Straftaten natürlich geahndet und die Kriminellen in dieser Szene mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden, daß wir aber die Kleinen an der Front, die armen Süchtigen, die krank sind, nicht nur wegsperren, sondern eben der Therapie zuführen wollen, damit wir sie von der Sucht wegbringen. Das halte ich für den richtigen Ansatz.

Das Gesetz, das Österreich bereits seit Jahrzehnten hat und das jetzt novelliert werden soll, hat ja auch dazu geführt, daß im internationalen Vergleich die Drogenproblematik bei uns nicht in dem Ausmaß eskaliert ist, wie es zum Beispiel in der Schweiz oder in Holland sehr wohl der Fall war. Die Bocksprünge zwischen Liberalisierung und Prohibition sind kontraproduktiv.

Aus diesem Grund möchte ich den kontinuierlichen, moderaten Weg, den wir eingeschlagen haben, auch fortgesetzt wissen. In diesen moderaten Weg paßt eben die Freigabe nicht hinein und es paßt auch die staatliche Verabreichung von Heroin nicht hinein, denn damit würden wir uns eine Szene züchten, die uns erst richtige, große Probleme bringen würde. Diese Szene möchte ich in Österreich nicht haben! (Beifall bei der ÖVP.)

13.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

13.15

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Nach 26 Jahren soll Österreich nun der UN-Drogenkonvention, der Psychotropenkonvention beitreten. Nach 26 Jahren sieht die Regierung plötzlich akuten Handlungsbedarf. Nach 26 Jahren ist dieser Handlungsbedarf so akut, daß im Gesundheitsausschuß gegen den Willen aller Oppositionsparteien das Verlangen auf Einsetzung eines Unterausschusses mit Expertenhearing niedergestimmt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich empfinde es als reine Willkür der Regierungsparteien, ein Gesetz durchzuboxen, das bei näherer Beleuchtung und bei fachlicher Diskussion unterschiedlicher Experten nicht die geringste Chance gehabt hätte. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klar an diesem Gesetz ist ganz eindeutig der Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Nicht die Verhinderung, nicht die Einschränkung des Drogenkonsums soll Ziel der Gesetzesnovellierung sein, sondern ein angeblich möglicher kontrollierter Umgang mit Drogen.


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