Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 75

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Da brauche ich nicht, wie Frau Kollegin Motter, auf neue medizinische Erkenntnisse zu warten, sondern muß nur das lesen, was im Jahre 1997 an einschlägiger Top A-Fachliteratur auf dem englischen Markt schon vorhanden ist und weltweit als anerkannte Grundlage der Wissenschaft und der Forschung gilt. Daher ist unser Antrag auf Rückverweisung nicht nur eine moralische, sondern auch eine politische Verpflichtung, um Ihnen und Ihren Mitstreitern im Gesundheitsausschuß den Spiegel vorzuhalten und jene Literaturdiskussion zu führen, die Sie sich offensichtlich ersparen wollten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Platter. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

13.42

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus der Sicht des Innenausschusses, aus der Sicht der inneren Sicherheit, aber besonders aus meiner persönlichen Sicht als einer, der viele Jahre im Kriminaldienst und dort insbesondere im Bereich der Suchtgiftbekämpfung tätig war, auf dieses neue Suchtmittelgesetz eingehen.

Wenn man die Kriminalität in Österreich betrachtet, so ist feststellbar, daß die Gesamtkriminalität erfreulicherweise leicht rückläufig, aber das organisierte Verbrechen und vor allem der Handel mit Suchtgiften im Steigen begriffen ist. Aber gerade im Zusammenhang mit Suchtgiftdelikten warne ich vor Statistiken, die heute auch mehrmals herangezogen wurden, denn es hängt ausschließlich von der Anzahl und vom Engagement der Exekutivbeamten an, wie viele Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Speziell im Suchtgiftbereich gibt es fast überhaupt keine Anzeigen gegen unbekannte Täter.

Wenn die Statistik bei Suchtgiftdelikten rückläufig ist, so heißt das aber noch lange nicht, daß in Österreich der Handel mit Suchtgiften nicht blüht. Ich behaupte sogar, daß in Österreich noch nie so viele Drogen verwendet wurden, wie das derzeit der Fall ist. Und ich muß ganz ehrlich sagen: Das menschliche Elend der Betroffenen und die explosive Dynamik der Suchtgiftkriminalität gehen mir persönlich sehr unter die Haut.

Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauchs ist zweifellos eine beinharte Angelegenheit. Es läßt sich sehr leicht darüber diskutieren, aber es sind viele Maßnahmen und auch entsprechende Rahmenbedingungen notwendig, um im Bereich der Suchtgiftbekämpfung erfolgreich sein zu können. Eine Schlüsselrolle spielt dabei zweifellos das Suchtmittelgesetz, auf das ich nun in einzelnen Punkten eingehen möchte.

Wenn hier im Parlament der Ruf von einigen Abgeordneten nach Freigabe von Haschisch oder überhaupt aller Drogen hörbar ist, so bin ich froh darüber, daß diese Liberalisierungsgedanken im Entwurf des neuen Suchtmittelgesetzes nicht realisiert worden sind. Eine solche Liberalisierung, meine Damen und Herren von den Grünen und vom Liberalen Forum, würde nämlich bedeuten, daß wir mit einem Sog von Süchtigen aus verschiedenen Ländern zu rechnen hätten, und das würde darüber hinaus eine erhöhte Gefahr für unsere Jugendlichen bedeuten, mit Suchtgiften in Kontakt zu treten. Und dies wollen wir zweifellos nicht. Das wird wohl nicht in unserem Interesse liegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin außerdem sehr froh darüber, daß auch künftig diese Drogen nicht freigegeben werden und daß in Österreich kein Suchtgift auf Krankenschein zu erhalten ist. Wo Sie das gelesen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen, weiß ich nicht.

Ich begrüße darüber hinaus, daß die lückenhafte Rechtslage bezüglich der Designerdrogen beseitigt wurde. (Beifall des Abg. Dr. Rasinger. ) Der Trend zu sogenannten Modedrogen ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich stark bemerkbar. Insbesondere aufgrund der derzeitigen Rechtslage haben Suchtgiftfahnder sehr negative Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel war ein Aufgriff von 2 000 Ecstasy-Pillen in Niederösterreich strafrechtlich nicht relevant, weil der chemische Aufbau dem Gesetzgeber unbekannt war. Erfreulich ist daher, daß der Gesundheitsminister beziehungsweise die Frau Gesundheitsministerin nun per Verordnung


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