Staatsführung genannt worden sind, aber auch aufgrund der Parallelität des Ablaufes der Anschläge. Ich glaube, daß der frühere iranische Staatspräsident Bani Sadr absolut richtig geurteilt hat, als er gemeint hat, daß Wien – und es ist bedauerlich, daß es zu keinem Gerichtsverfahren gekommen ist – als Vorbild für das "Mykonos"-Attentat in Berlin anzusehen war.
Meine Damen und Herren! Wir haben daher Handlungsbedarf in Österreich. Wir haben Handlungsbedarf im Interesse der Rechtsstaatlichkeit, wir haben Handlungsbedarf im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Integrität Österreichs im Ausland.
Ich halte es für absolut unzureichend, wenn unser Außenminister daherkommt und jetzt in einer Presseaussendung erklärt, daß der kritische Dialog zu wenig kritisch ausgefallen ist, aber dann nicht bereit ist, tatsächlich weitere konkrete diplomatische Schritte zu setzen, und – wie gesagt – nur halbherzig diplomatisch reagiert. Wir haben daher Handlungsbedarf, und zwar sowohl was den Bereich des Justizministeriums betrifft, also die Bundesregierung, als auch das Parlament. Ich glaube daher, daß es höchste Zeit ist, innerhalb des Justizministeriums die Erhebungen mit Nachdruck weiterzuführen, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt und es zu einer Verurteilung der Täter kommt.
Auch wir, meine Damen und Herren hier im Parlament, haben Handlungsbedarf, nämlich wenn es darum geht, die politische Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Erhebungen der Polizei, der Justizbehörden, aber auch die Rolle der Behörden an sich festzumachen und zu untersuchen, weil es die verfassungsmäßige Aufgabe des Parlaments ist, diese Kontrollaufgabe entsprechend durchzuführen. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf, daß Sie Ihrer Verantwortung als Mitglieder dieses Hohen Hauses, wie sie in unserer Verfassung festgeschrieben und festgelegt ist, auch gerecht werden.
Was sind nun diese Fakten, aufgrund derer es notwendig ist, daß sowohl von seiten des Parlaments als auch von seiten des Justizministeriums Maßnahmen gesetzt werden? Ich möchte sie nur in aller Kürze darstellen, weil sie ja die Grundlage für die darauffolgende Diskussion bilden.
Wie bekannt, sind im Juli 1989 drei Exilkurden in Wien von Iranern ermordet worden. Am Tatort haben sich zwei iranische Staatsbürger aufgehalten, die einen iranischen Dienstpaß gehabt haben, das heißt, offensichtlich im Auftrag des iranischen Staates unterwegs waren, und die – das sagt der gesunde Menschenverstand –, weil sie am Tatort waren, auch als Tatverdächtige anzusehen waren.
Was ist passiert? – Es ist kein Haftbefehl erlassen worden. Es ist nicht einmal eine Untersuchungshaft verhängt worden, wie es der gängigen Praxis entspricht. Man hat nicht einmal einen Haftbefehl gemäß § 75 Strafgesetzbuch beantragt, also wegen Mordes. Man hat auch nicht die obligatorische Untersuchungshaft verhängt, wie es üblich ist, sondern man hat einen Haftbefehl wegen Verdachtes nach § 92 des Strafgesetzbuches – Sie werden es nicht glauben –, also wegen Verdachtes des Quälens und Vernachlässigens von unmündigen, jungen und wehrlosen Personen, erlassen. Das war der Paragraph, nach dem ein Haftbefehl erlassen wurde!
Meine Damen und Herren! Das ist doch lächerlich. Noch dazu kommt, daß dieser Haftbefehl auch umgehend wieder aufgehoben worden ist. Das sind reine Scheinaktivitäten. Es gilt, die Frage zu stellen: Wer ist verantwortlich für diese Scheinaktivitäten? Wer trägt die politische Verantwortung für diese Aktivitäten unserer Behörden? – Das können nur die verantwortlichen Bundesminister – der damalige Justizminister und der Innenminister – gewesen sein.
Aber es geht ja noch weiter: Es ist dann eine Obduktion durchgeführt worden, aber der Obduktionsbericht ist dem zuständigen Staatsanwalt dann nicht umgehend übermittelt worden. Man hat Wochen vergehen lassen. Man hat den Gerichsmediziner nicht entsprechend informiert, obwohl das Ergebnis der Obduktion, also der Bericht der Gerichtsmediziner, die Aussagen, die die Tatverdächtigen gemacht haben, klar widerlegt hat.