Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 148

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Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi-Azar, Abdul Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegens eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer kurzen Debatte (§ 57a Abs. 1 lit. c GOG) beantragt.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen in die Debatte ein.

Nach der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte für jeden Redner 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung hat. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile zunächst als erstem Redner dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Hans Helmut Moser, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten.

19.03

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich halte es für ausgesprochen wichtig, daß heute dieses Parlament aufgrund des Antrages der drei Oppositionsparteien die Rolle der Justiz und der Polizeibehörden, aber auch die Rolle der Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit den Kurdenmorden im Jahr 1989 diskutiert. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt dieser Diskussion ist das "Mykonos"-Urteil von Berlin, das, wie Sie ja aufgrund der öffentlichen Berichterstattung wissen, wie eine Bombe eingeschlagen hat, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch international. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Marizzi. )

Meine Damen und Herren! Nicht von ungefähr hat die Europäische Union aufgrund dieses Urteils ihre Botschafter zur Berichterstattung zurückberufen. Nicht umsonst hat – Herr Kollege Marizzi, lies in der APA nach – die UN-Menschenrechtskommission die Morde an den Exilkurden, die offensichtlich im Auftrag der iranischen Staatsführung erfolgt sind, auf das schärfste verurteilt.

Meine Damen und Herren! Dieses Urteil ist ein sehr mutiger Schiedsspruch, der trotz massiven Drucks auf Deutschland, trotz massiven Drucks der offiziellen Regierungsstellen des Iran getroffen worden ist. Er ist für uns auch eine sehr eindrucksvolle Demonstration der Unabhängigkeit eines Gerichts in einer Demokratie. Ich hätte mir gewünscht, wenn diese Aufrichtigkeit, diese Geradlinigkeit und auch ein derartiges Verhalten von österreichischer Seite in der Vergangenheit zur Schau gestellt worden wären.

Ich meine daher, daß dieses Urteil nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Es gibt nämlich sehr wohl Auswirkungen auf Österreich. (Abg. Dr. Löschnak: Welche?) Herr Kollege! Wir können dann darüber noch debattieren und diskutieren, und ich erwarte auch hier einen Debattenbeitrag. Es gibt also Auswirkungen auf Österreich, weil die Drahtzieher in diesem Verfahren auch die Drahtzieher der Morde in Wien sein könnten und als offizielle Vertreter der iranischen


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