Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 150

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Aber nichts ist passiert. Unsere Behörden waren untätig. Offensichtlich haben die Behörden gemeinsame Sache mit den Mördern der Exilkurden gemacht.

Es wäre daher möglich gewesen, ja es wäre notwendig gewesen, aufgrund dieses Obduktionsberichtes, aufgrund der Widersprüche, die sich zwischen den Aussagen der Tatverdächtigen und dem Bericht der Gerichtsmediziner ergeben haben, einen entsprechenden Haftbefehl zu erlassen. Aber was hat man gemacht? – Man hat einen Tatverdächtigen ohne Probleme, ohne Schwierigkeiten ausreisen lassen. Es gibt ja in der Zwischenzeit schon Aktenvermerke, es ist ja in der Zwischenzeit schon einiges bekannt, das darauf hindeutet, daß die Ausreise der Betreffenden offensichtlich mit Wissen der Behörden erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang ist das Verhalten unserer Polizeibehörden sehr wohl zu kritisieren. Es sind schwere Fehler bei den Ermittlungen begangen worden, die Informationen sind nicht weitergegeben worden. Und was für mich überhaupt unverständlich ist: daß man sogar die Weisung gegeben hat, die Überwachung der Botschaft zu reduzieren. Es hat der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit am 29.11.1989 die Weisung gegeben – ich zitiere –, in Zukunft die Personenkontrolle nur mehr schonend – nur mehr schonend! – durch die Kriminalbeamten durchführen zu lassen. Und eine Woche später ist der Auftrag erteilt worden, die bisher verschärfte Kontrolle und Überwachung überhaupt einzustellen.

Das, meine Damen und Herren, waren schwere Versäumnisse unserer Behörden. Das läuft auf eine Verletzung der Dienstpflichten hinaus. Dafür gibt es Verantwortliche, und diese Verantwortlichen sind auch im Bereich der politischen Führung zu suchen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die zuständigen Beamten, die Bediensteten das in eigener Verantwortung gemacht haben. Wenn man die Arbeitsmethoden unserer Exekutive kennt, weiß man, daß sie das sicherlich nicht aus eigenem getan haben, und das heißt weiter, daß mehr dahintergestanden sein muß.

Der jüngste Streich unserer Behörden, vor allem der Justizbehörden, aber ist ja wohl die Zurücklegung der Sachverhaltsdarstellung, die Anfang Dezember des vergangenen Jahres von der Witwe eines Ermordeten an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden ist. Diese Sachverhaltsdarstellung wurde Anfang dieses Jahres bereits zurückgelegt. Das war für mich wieder ein Zeichen dafür, daß man nicht bereit ist, nicht gewillt ist, aufgrund von Fakten, die einiges beweisen, konkrete Erhebungen durchzuführen.

Und dann war da noch die Panne, daß die Weitergabe dieser Information, dieses Beschlusses überhaupt verschlafen worden ist, sodaß erst nach Bekanntgabe des "Mykonos"-Urteils der zuständige Staatsanwalt davon in Kenntnis gesetzt worden ist.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Bitte, Ihren Schlußsatz.

Abgeordneter Hans Helmut Moser (fortsetzend): Daher ist es zynisch, wenn Herr Bundesminister Michalek jetzt erklärt, daß ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ihren Schlußsatz, bitte!

Abgeordneter Hans Helmut Moser (fortsetzend): ... die Ermittlungen mit allem Nachdruck weitergeführt werden.

Ich appelliere daher an Sie, meine Damen und Herren, daß Sie unserem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auch die Zustimmung geben, damit endlich ... (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Das war der Schlußsatz, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen.

Die nächste Wortmeldung liegt vom Herrn Abgeordneten Leikam vor. Ab jetzt gilt eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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