Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 12

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Wir haben uns nun im Sinne dieser konstruktiven Zusammenarbeit entschlossen, uns auf Basis des Perchtoldsdorfer Abkommens – und dieses ist unbestritten – noch einmal die Mühe zu machen, Bund und Länder gemeinsam, die Hoheitsverwaltung auf ihren verschiedenen Ebenen zu durchforsten und zu schauen, wo wir durch Kompetenzbereinigung, durch klare Entflechtung mehr Bürgernähe, weniger Verwirrung, eine Kostensenkung und bessere Effizienz erreichen können.

Die Bundesregierung hat dafür schon ein Arbeitsteam nominiert, und sie wird mit dem Arbeitsteam der Länder in diesem Sinne unverzüglich die Arbeit aufnehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schuster, bitte.

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Da Sie sich so eindeutig zum Perchtoldsdorfer Pakt bekennen, folgende konkrete Frage dazu, da die Bundesstaatsreform auch einen Niederschlag in der Regierungserklärung gefunden hat: Welchen Zeithorizont haben Sie sich selbst gesetzt, daß noch im heurigen Jahr die Verwirklichung vor sich gehen kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt – und zu dessen Erreichung sind wir, meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus, natürlich auf Ihre Unterstützung und Mithilfe, ich möchte nicht sagen "ausgeliefert", angewiesen –, daß zum Beispiel der Konsultationsmechanismus, wie er seitens der Regierungsparteien und der Vertreter der Landeshauptleutekonferenz, Städtebund-, Gemeindebundvertreter unterschrieben wurde, noch vor dem Sommer dieses Jahres hier im Hohes Haus verabschiedet werden soll.

Was die Weiterentwicklung der Bundesstaatsreform betrifft: Wir haben uns gemeinsam mit den Landeshauptleuten vorgenommen, bis Ende November dieses Jahres diese Evaluierung, wodurch weitere Verbesserungen erreicht werden können, abzuschließen und anschließend mit den notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu beginnen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundeskanzler! Es gab im Herbst des vergangenen Jahres ein erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren, bei dem es um die Frage einer bundeseinheitlichen Kompetenz in Sachen Tierschutz ging. Die Tierschützerinnen und Tierschützer gehen davon aus, daß Sie als Bundeskanzler keine Änderungen in der Kompetenzsituation akzeptieren werden, solange nicht eine Bundestierschutzkompetenz gleichzeitig mit beschlossen wird. Gehen wir recht in dieser Annahme?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Dr. Petrovic! Ich glaube, daß wir im Hinblick auf eine gedeihliche Lösung Junktims in diesem Sinne in keinem Fall entwickeln sollen oder dürfen.

Sie kennen meine persönliche Meinung, ich trete für eine bundeseinheitliche Regelung des Tierschutzes ein, aber in einer Vereinbarung bedarf es der Zustimmung beider Partner. Und ich weiß, daß die Länder derzeit diesbezüglich große Bedenken haben. Das bedeutet: Ich kann Ihnen hier überhaupt nichts versprechen, sondern kann Ihnen nur noch einmal sagen, daß ich persönlich grundsätzlich der Meinung bin, daß es sinnvoll und wertvoll wäre, eine bundeseinheitliche Regelung für den Tierschutz zu haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage: Frau Dr. Schmidt, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundeskanzler! Es ist für mich bemerkenswert, daß Sie in diesem Zusammenhang davon sprechen, daß es der Zustimmung


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