Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 39

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Beispiel gebracht, daß eine Einheit als Infanterieeinheit ins Ausland geht und dann plötzlich mit Panzern zurückkommt. Ich meine, meine Damen und Herren, ein derartiges Beispiel ist wohl an den Haaren herbeigezogen. Aber wenn Herr Kollege Schieder, wenn die SPÖ dadurch ruhiger schlafen kann, dann soll es von mir aus so sein. Eine wirkliche Notwendigkeit hätte nicht bestanden.

Ich komme auch gleich zu den Ausschußfeststellungen, die interessanterweise in einigen Fällen beschlossen worden sind, wo es keine wirkliche Notwendigkeit dazu gegeben hat. Dort, wo eine Klarstellung sinnvoll gewesen wäre, ist diese nicht erfolgt. Dort, wo aber aus meiner Sicht im Prinzip ohnehin alles klar ist, hat man eine Ausschußfeststellung getroffen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ein Beispiel: Es wurde festgestellt, daß Österreich durch dieses Entsendegesetz keine zusätzlichen Beistandspflichten erwachsen. Da kann ich nur sagen: No na! Weiters wurde festgestellt, daß es einen inhaltlichen Unterschied zwischen humanitären und Rettungsmaßnahmen auf der einen Seite und Maßnahmen der Krisenbewältigung und der Herbeiführung des Friedens auf der anderen Seite gibt. Der Hinweis auf die Petersberger Erklärungen ist völlig unnotwendig, ebenso der Hinweis, daß sich der Waffengebrauch bei humanitären Einsätzen nur auf Fälle der Selbstverteidigung beschränkt. – Meine Damen und Herren! No na!

Daher glaube ich, daß das Ganze im wesentlichen nur eine Augenauswischerei war. Es wäre notwendig gewesen, begriffliche Klarstellungen dort zu treffen, wo es in einem sehr sensiblen Bereich tatsächlich Sinn gemacht hätte, nämlich klar zu definieren und damit auch legistisch zu determinieren, in welchen Anlaßfällen es zu einer Entsendung von Einheiten und von Personen des Bundesheeres in das Ausland kommen kann. Das wäre sinnvoll und notwendig gewesen. Es wäre auch sinnvoll und notwendig gewesen, die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates nicht weiter einzuschränken, sondern im Gegenteil, es ist eigentlich eine ureigene Aufgabe der Volksvertretung, über die Entsendung von Truppen in das Ausland zu entscheiden, und das hätte eher noch ausgebaut werden können.

Aber da all diese sehr wesentlichen Maßnahmen, wie mir scheint, nicht geregelt worden sind, werden wir auch dieser Novelle die Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster ist Abgeordneter Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Sie sind am Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 12 Minuten.

11.03

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was kann mit diesem neuen Gesetz wirklich bewirkt werden? – Ich glaube, wenn wir über Entsendung reden, muß der erste Punkt dabei sein, daß wir an eine mittlerweile gut geführte Tradition Österreichs anknüpfen können.

Meine Damen und Herren! Seit 1960 hat sich Österreich an 25 Missionen beteiligt, 36 000 freiwillige Österreicher waren im Einsatz der Friedenssicherung in dieser Welt – 36 000 Österreicher, die ein hervorragendes Bild für Österreich in dieser Weltgemeinschaft abgegeben haben. Wer von Ihnen irgendwo im Ausland einen Einsatz des österreichischen Bundesheeres im Rahmen einer Friedensmission gesehen hat, wer von Ihnen mit Kommandanten, mit Vertretern des betroffenen Landes Gespräche geführt hat, der kann sicher bestätigen, daß das zu einem Profil Österreichs in der Außenpolitik ganz entscheidend beigetragen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. )

Ich glaube, meine Damen und Herren, daß wir uns auch bei diesen 36 000 freiwilligen Österreichern dafür bedanken müssen, daß sie sich in diese Missionen begeben haben, die oft wirklich gefährlich waren und sie selbst in eine neue Situation gebracht haben.

Meine Damen und Herren! Das neue Gesetz geht aber auf einige Punkte ein, die bisher unbefriedigend gelöst waren. Ich darf Sie an ein konkretes Beispiel erinnern: 1988 gab es im


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