Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 49

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Zum Grundsätzlichen: Es ist für jedermann klar erkennbar, daß eine Rechtsgrundlage, die im Jahr 1965 geschaffen wurde und die im großen und ganzen auf UNO-Einsätze zugeschnitten war, den Bedürfnissen des zu Ende gehenden Jahrhunderts beziehungsweise Jahrtausends nicht mehr Rechnung tragen kann und daß daher insbesondere unter Bedachtnahme auf die internationale Entwicklung – und hier gibt es ja vielerlei zu vermerken: von den vielfältigen Formen von Friedenseinsätzen bis hin zu der im Vordergrund stehenden besonderen Entwicklung der NATO-Initiative "Partnerschaft für den Frieden" – diese Rechtsgrundlage neu geschaffen beziehungsweise diesen Gegebenheiten angepaßt werden muß.

Aber diese Anpassung, meine sehr geehrten Damen und Herren – und damit komme ich auf zwei Grundsätze zurück –, hat nichts mit der Frage zu tun, ob wir bei der Gelegenheit auch die Neutralität, wie es Frau Abgeordnete Kammerlander hier formuliert hat, "entsorgen", und hat auch nichts mit der Frage zu tun, wie denn der NATO-Beitritt zu sehen sein wird. Die Neutralität zu entsorgen, davon kann ja wohl keine Rede sein. Man braucht sich nur die Mühe zu machen, in den Erläuternden Bemerkungen die zwei oder drei diesbezüglichen Sätze im Zusammenhang zu lesen. Da steht eindeutig – ich zitiere von Seite 8 aus 503 der Beilagen –: "Nach der vorgeschlagenen Bestimmung sind Entsendungen dem Handlungsermessen der zur Entsendung berufenen Organe anheimgestellt, das heißt, es kann, muß aber nicht entsendet werden. Allerdings wird ihre Ermessensausübung durch die Vorgaben des § 1 letzter Satz determiniert." Und dann steht weiters: "In diesem Zusammenhang ist beispielsweise Bedacht zu nehmen ... auf die den Inhalt der immerwährenden Neutralität bestimmenden völkerrechtlichen Normen ..." (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Auf die "den Inhalt der immerwährenden Neutralität bestimmenden völkerrechtlichen Normen" ist Bedacht zu nehmen. Wie man bei der Gelegenheit der Auffassung sein kann, daß die Neutralität "entsorgt" wird, ist mir ganz einfach schleierhaft. Aber Sie wissen ohnehin, daß das eindeutig ist. Sie wollen nur einmal mehr den Eindruck erwecken, Sie und Ihre Fraktion seien die einzigen, die noch zur Neutralität stehen. Dem ist aber nicht so. Die sozialdemokratische Fraktion steht mindestens ebensosehr zur Neutralität wie Ihre Fraktion. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister Fasslabend! Ich akzeptiere selbstverständlich Ihre Feststellung, daß es in ganz Europa, ja auf der ganzen Welt einen Prozeß der Veränderungen gibt, auch was die strategische Lage anlangt. Das ist unverkennbar. Nur: Wir waren immer der Meinung, daß die Entscheidung, sich den im Laufe dieses Prozesses geänderten Gegebenheiten anzupassen, erst dann getroffen werden kann, wenn wirklich alle Kautelen und alle Bedingungen auf dem Tisch liegen. Das gilt für die Neutralität genauso wie für den von Ihnen oftmals geforderten NATO-Beitritt oder den, wie wir meinen, Beitritt zu einer Gemeinschaft, die auch unseren Bedingungen entsprechend nahekommt beziehungsweise in der wir das einbringen können, was wir wollen.

Es sei also nochmals gesagt: Wir verkennen nicht, daß hier ein Prozeß im Gange ist, nur, wir sind in vielerlei Hinsicht gebrannte Kinder, und daher meinen wir, daß man über den Eintritt in eine neue Gemeinschaft, in eine Solidargemeinschaft erst dann reden kann, wenn alle Bedingungen klar auf dem Tisch liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun zum Verfahren. Ich habe betreffend das Verfahren keine großen Schwierigkeiten, denn der Hauptausschuß ist normalerweise eingebunden. Dann gibt es ein Dringlichkeitsverfahren, nämlich für die Entsendung von Such- und Rettungsdiensten. Und bei diesen dringenden Entsendungen für Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe reicht grundsätzlich ein Bericht an den Hauptausschuß aus, weil dieser ja beschließen kann, daß die Entsendungen zu beenden sind – oder die Entsendung, wenn es sich nur um eine handelt.

Die Kritik der Opposition an diesem Dringlichkeitsverfahren ist aus meiner Sicht unberechtigt. Denn erstens hilft gerade im Falle der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe wirklich nur der, der auch rasch hilft, und zweitens ist der Hauptausschuß unverzüglich zu informieren. Da eine solche Entsendung normalerweise eine Vorlaufzeit von zwei Wochen hat, kann sich der Hauptausschuß in aller Regel damit beschäftigen, wenn er das will. Und die Bestimmung ermöglicht es, daß die Entsendung auch ohne Zusammentreten des Hauptausschusses begin


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