Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 66

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Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne der Verfassung und der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 1 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über § 1 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil ist mehrheitlich angenommen worden, wobei ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit festzustellen ist.

Die Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung des § 2 Absatz 4 vorsieht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt über § 2 Absatz 4 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – § 2 Absatz 4 ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden, bei Gegebenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Die Abgeordneten Scheibner und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 2 Absatz 5, § 4 Absatz 2 und § 9 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nunmehr § 2 Absatz 5, § 4 Absatz 2 und § 9 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Auch hier stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Scheibner und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Anfügung eines § 11 vorsieht.

Wer für diesen Zusatzantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Zusatzantrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Mehrheitlich angenommen. Auch hier ist die verfassungsmäßig vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben.

Wir kommen jetzt zur dritten Lesung und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, wobei gleichfalls die verfassungsrechtlich erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Damit ist der 1. Punkt der Tagesordnung beendet.


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