Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 67

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2. Punkt

Erste Lesung des Antrages 416/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebshilfegesetz geändert wird

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sofort in die Debatte ein und ich erteile als erster Rednerin der Antragstellerin, Frau Abgeordneter Haller, das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

13.03

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt hier im Haus Abgeordnete einer Partei, die sich den immerwährenden Einsatz für Bauern, für Familien, für bäuerliche Familien und für Bäuerinnen auf die Fahnen geheftet haben und das, wie ich meine, zu Unrecht. Seit vielen, vielen Jahren treten diese Abgeordneten mit anderen Funktionären in den Ländern, mit Bauernbundfunktionären, immer, wenn Wahlen ins Haus stehen, mit Forderungen zur Verbesserung der sozialen Situation von bäuerlichen Familien an die Öffentlichkeit, wie zum Beispiel bei den Landtagswahlen 1992, bei den Nationalratswahlen 1994 und erst kürzlich bei den Landwirtschaftskammerwahlen 1997 in Tirol. Sie fordern immer wieder soziale Verbesserungen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Da gibt es einen Dauerbrenner in diesem Bereich, und dieser Dauerbrenner ist die Wochengelderhöhung für Bäuerinnen, die immer und immer wieder angekündigt und versprochen wird. Nach den Wahlen ist es dann jedoch immer sehr ruhig, und bei Nachfrage wird dann als Entschuldigung die fehlende finanzielle Möglichkeit genannt, so wie man insgesamt, wenn man die Schlechterstellung von Bauern, Bäuerinnen und selbständigen Frauen im Hinblick auf die sozialen Leistungen beklagt, immer darauf verweist, daß aus diesem Bereich auch geringere Beitragszahlungen kommen.

Die Situation beim Wochengeld ist aber eine ganz andere. Da gibt es seit Jahren Überschüsse, die man aber anscheinend wirklich lieber zum Stopfen von Löchern in der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt hernimmt, als endlich die längst angekündigte und längst überfällige Erhöhung des Wochengeldes vorzunehmen.

Ich gebe Ihnen eine ganz genaue Auflistung: Im Jahr 1982 hat man mit dem Bundesgesetzblatt 152 dieses Wochengeld eingeführt. Man hat die Möglichkeit der Betriebshilfe eröffnet, und man hat dieses tägliche Wochengeld mit 250 S festgesetzt – für acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes.

Sehr interessant ist der Abschnitt II, wo es um die Aufbringung der Mittel geht. Da steht ganz klar und deutlich unter § 5, daß 0,05 Prozent in Form von Beiträgen von der Gewerblichen Sozialversicherung kommen sollen und 0,4 Prozent von der Bauern-Sozialversicherung. Unter Absatz 4 steht: Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind den Versicherungsträgern die Aufwendungen für die Leistungen zu 50 Prozent zu ersetzen. Also zur einen Hälfte ist die Aufbringung durch Beiträge, zur anderen Hälfte durch den Familienlastenausgleichfonds festgelegt.

Bis zum Jahr 1990 hat sich in diesem Bereich überhaupt nichts getan. Mit dem Bundesgesetzblatt 408 hat man dann beim Karenzurlaubserweiterungsgesetz die Teilzeitbeihilfe in diesem Bereich neu eingeführt und dort die tägliche Leistung mit 78 S fixiert. Die Finanzierung dieser Maßnahme hat man konform zur Finanzierung des Wochengeldes beschlossen: 50 Prozent Beiträge, 50 Prozent FLAF.

Die nächste gesetzliche Änderung hat es dann erst im Jahr 1994 gegeben. Da wurde diese Teilzeitbeihilfe von 78 S auf 90 S erhöht, und man hat einen automatischen Anpassungsfaktor beschlossen. Beim Wochengeld hat sich nichts geändert.


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