Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 104

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Zur Frage 16: Herr Kollege Gaugg! Ich bin überzeugt, Sie sind meiner Meinung, daß privatrechtliche Käufe und Verkäufe und Diskussionen innerhalb der Sozialdemokratischen Partei keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundeskanzleramtes sind und daher auch nicht dem Interpellationsrecht unterliegen. (Abg. Dr. Krüger: Haben Sie etwas zu verbergen?) Das gleiche gilt ... (Abg. Dr. Haider: Das Nationalbankgesetz ist ein Aktiengesetz!)

Schauen Sie sich die Frage an: Es geht um die Frage, ob es Stiftungen gibt, welche Stiftungen es wofür gibt, und um ähnliches mehr. Also bei weitestgehender Interpretation kann ich hier schon klar und deutlich sagen, daß das kein Akt der Vollziehung des Bundeskanzleramtes ist.

Zur Frage 18: Ich glaube, ich habe schon in der Fragestunde ausführlich beantwortet, daß eine unabhängige Expertenkommission die Pyramidenvorschläge gemacht hat. Ich bin auch auf den Unterschied zwischen netto und brutto eingegangen. Weiters bin ich auch darauf eingegangen, was ich persönlich mit einem allfälligen Mehrbezug machen würde, und auf ähnliches mehr.

Ich hoffe, Sie haben in der Zwischenzeit auf Ihrem persönlichen Lohnsteuerzettel oder in Ihrer Steuererklärung nachgesehen und konnten sich davon überzeugen, daß auch Sie einen Beitrag zum Konsolidierungspaket wie jeder andere Österreicher und jede andere Österreicherin auch leisten. Wie gesagt: sonst hätten wir einen Fehler gemacht. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 19: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, daß auf Beschluß der Präsidiale die Bezügeregelung auch die Oesterreichische Nationalbank umfaßt.

Ich hoffe, daß ich zusammen mit der Einleitung alle 19 Fragen ausführlichst behandelt habe. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie haben noch nichts gesagt, außer daß Sie mehr kassieren!)

15.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler.

Wir gehen nunmehr in die Debatte des Gegenstandes ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Redezeiten jedes einzelnen maximal 10 Minuten betragen, die Gesamtredezeit der Fraktionen 25 Minuten.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider. Er hat das Wort.

15.39

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben in der Anfragebeantwortung gemeint, daß Sie die Forderung, die Arbeitnehmereinkommen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung einschränken zu wollen, nie erhoben haben. Ich möchte aber schon festhalten, daß Sie in einem Gespräch mit dem Wochenmagazin "profil" von dieser Woche explizit gesagt haben: Arbeitszeitverkürzungen ohne vollen Lohnausgleich, das ist gelebte Solidarität Ende der neunziger Jahre.

Also nicht im Jahr 2000, sondern jetzt, Ende der neunziger Jahre, wollen Sie eine Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitigem Lohnverzicht. Erklären Sie dem Parlament, wie das mit den Niedrigeinkommen funktionieren soll, die ja in großer Zahl vorhanden sind! Deshalb richten wir diese Dringliche Anfrage an Sie. Wir können uns nicht vorstellen, daß das eine sinnvolle Wirtschaftspolitik ergibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da wird davon geredet, daß eine neue Vollbeschäftigung geschaffen werden soll. Ja wie wollen Sie denn eine neue Vollbeschäftigung schaffen, Herr Bundeskanzler, mit einer Sozialpartnerschaft, von der selbst der Leiter des Arbeitsmarktservice im Jänner gesagt hat, die Sozialpartner seien die größten Bremser vom Dienst, weil nicht einmal 500 Millionen Schilling arbeitsmarktwirksam umgewidmet werden können? Die Arbeiterkammer sagt in einem Gutachten zur Gewerbeordnung, daß da Zugangsvorschriften aufrechterhalten werden, welche in Wirklichkeit Qualitätssicherung vortäuschen, dem Konkurrenzschutz dienen und damit den Jungunternehmer behindern. Das sagen Ihre Sozialpartner, die Sie so hochloben!


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