Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 124

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Diese Debatte betrifft den Antrag der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 439/A (E) betreffend Euro-Informationskampagne und deren Leitung eine Frist bis 13. Mai 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein. Nach der Geschäftsordnung darf kein Redner länger als 5 Minuten reden, der Erstredner hat für seine Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre sollen nach Möglichkeit auch nicht länger als 10 Minuten dauern.

Frau Abgeordnete Kammerlander, ich erteile Ihnen als Antragstellerin das Wort. Es steht Ihnen eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

17.04

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Danke, Herr Präsident.

Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute mehrmals gefragt worden, warum wir diese Fristsetzung noch aufrechterhalten und warum wir den Antrag als solchen noch aufrechterhalten (Abg. Dr. Khol: Weil ihr uneinsichtig seid!) , und ich möchte versuchen, das sachlich zu begründen und es Ihnen zu erklären, wenn Sie so wollen.

Tatsache ist unbestrittenermaßen, daß ein Teil dieses Antrages – er besteht sozusagen aus zwei Sätzen – erfüllt ist, und zwar dadurch, daß heute Herr Dr. Raab zurückgetreten ist, auch als Leiter der Euro-Informationskampagne in Österreich. Aber der Antrag hat in erster Linie eine andere Intention gehabt, und dabei geht es vor allem um die Euro-Informationskampagne als solche, die wir nicht ablehnen und die wir nicht in Zweifel ziehen, aber wo wir über die Kriterien der Ausgewogenheit und die Kriterien der Objektivität diskutieren möchten, und zwar hier im Parlament diskutieren möchten. Das, was sich aufgrund der Veröffentlichung dieses Berichtes, der uns zugespielt wurde, ereignet hat, daß verschiedene Wissenschaftler ihre Unterschrift gegeben haben und sich damit gegenüber der EU verpflichtet haben, nur im Sinne der EU-Kommission zu sprechen, verstärkt unserer Meinung nach ja noch das Interesse, das, glaube ich, bei allen vorhanden sein sollte, über diese Kriterien der Objektivität und Ausgeglichenheit zu diskutieren.

Noch einmal: Es geht uns um die Informationskampagne als solche, und es geht uns dabei natürlich auch darum, daß diese Kampagne, die in Österreich mit 40 Millionen Schilling dotiert ist, auch durch EU-Mittel kofinanziert werden soll. Und wenn wir dann merken, daß das innerhalb der EU offensichtlich Usus ist – denn man hat nichts Anstößiges daran gefunden, Wissenschaftlern solche Verträge vorzulegen –, haben wir unsere Zweifel, wie es dann eigentlich mit Informationskampagnen in unserem Land ist, die kofinanziert werden. Ist da wirklich die Objektivität gewährleistet und garantiert? Sind wirklich die Kriterien der Ausgewogenheit gewährleistet? Sind diese Kriterien sozusagen sichergestellt?

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf die Euro-Kampagne anläßlich der Volksabstimmung der Bundesregierung. Diese Kampagne würde mich ja nicht gerade dazu verleiten, davon auszugehen, daß diese Kriterien der Ausgewogenheit ohnehin gewährleistet sind, denn wie Sie wissen, haben damals auch in Österreich kritische Wissenschaftler so etwas wie ein Auftrittsverbot bekommen, sind sanktioniert worden, durften ihre Meinung während dieser Kampagne in Österreich nicht mehr vortragen und publik machen.


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