Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 31

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Zweitens: Gleichstellung von Männern und Frauen. Dazu wurde eine Reihe von notwendigen Ergänzungen vorgeschlagen, die einfach die leider veraltete Richtliniengesetzgebung, was diesen Bereich betrifft, auf den neuesten Stand auch der bereits beschlossenen UNO-Konventionen zu bringen hat. Da sticht besonders eine Ergänzung des Artikels 119 hervor, in dem genau jene oft diskutierten Maßnahmen, die der Gleichstellung im praktischen Arbeitsleben dienen sollen, nämlich spezifische Vergünstigungen für Frauen zum Ausgleich von Benachteiligungen, verankert werden sollen. Auch dieser Ergänzung und den verschieden anderen notwendigen Anpassungen der Ergänzung des Vertrages sollte Österreich hundertprozentige Unterstützung zukommen lassen.

Dritter Punkt: die Ausarbeitung eines sehr schnellen und wirksamen Mechanismus gegen Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU. In diesem Punkt bin ich mit dem Status quo noch nicht ganz zufrieden, denn das Verfahren ist zu langwierig, und politische Veränderungen können sehr schnell erfolgen. Wir können das gegenseitige Asylrecht nicht aufgeben – obwohl ich diesem Gedanken, ein geeintes Europa brauche kein gegenseitiges Asylrecht, sehr wohl zustimme –, wenn es keinen entsprechend schnellen und wirksamen Mechanismus gibt. In dieser Frage sind, wie Abgeordneter Schieder bereits gesagt hat, noch weitere Verhandlungen und Nachjustierungen nötig.

Letzter Punkt: ein humanitäres Völkerrecht. Im – durchaus ausführlichen – Kapitel über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik muß das humanitäre Völkerrecht verankert werden, und zwar nicht, weil ich glaube, daß es innerhalb der Europäischen Union einmal zur Anwendung kommen könnte, sondern um zu zeigen, daß die Staaten der Europäischen Union in einer Zeit, in der humanitäres Völkerrecht geringgeachtet und verletzt wird, hinter diesem stehen. Deshalb also soll es verankert werden: nicht, weil ich glaube und hoffe, daß es nie angewendet wird, sondern um diese Bekräftigung zu zeigen.

Wenn es uns von österreichischer Seite gelingt, neben der Aufnahme eines Beschäftigungskapitels auch die Verankerung dieser Menschen- und Grundrechtsanliegen durchzusetzen, dann, so meine ich, zeigen wir auch unserer Bevölkerung, daß die Europäische Union weit mehr ist als eine Wirtschaftsunion, eine Union der Unternehmen, eine Union der Währung, der Kriterien von Maastricht – die etwas in Verruf geraten sind –, nämlich eine Union der Demokratie und der Menschenrechte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

10.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Elfriede Madl. Sie hat das Wort.

10.22

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich halte die heutige Aktuelle Stunde für eine Jubelveranstaltung der ÖVP zum EU-Beitritt. Der Herr Bundesminister hat uns heute bekundet, wie wichtig es war und ist, daß Österreich nun als Vollmitglied der EU mitverhandeln darf.

Herr Bundesminister! Die Österreicher warten heute noch immer auf die positiven Auswirkungen des EU-Beitrittes und auf den von Brigitte Ederer versprochenen Tausender. Verspürt haben die Österreicher hingegen nur Auswirkungen negativer Art.

Herr Bundesminister! Sie haben in Ihren Ausführungen schamhaft und wohlweislich verschwiegen, daß seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Arbeitsplatzsituation in der EU, speziell aber in Österreich sehr schlecht geworden ist. Sie haben ebenso schamhaft und wohlweislich verschwiegen, wie es um die Verhandlungen steht, die Beschäftigungskriterien beziehungsweise die Beschäftigungssituation speziell in Österreich in den Katalog der Konvergenzkriterien im Vorfeld der Währungsunion aufzunehmen.

Darüber haben Sie uns heute nichts mitgeteilt. Herr Abgeordneter Schieder hat Sie diesbezüglich heute schon gefragt, eine Antwort sind Sie ihm schuldig geblieben. Ich bin gespannt, ob diese Antwort noch kommen wird. Auch haben Sie uns nicht gesagt, inwieweit Sie mit den


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