Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 56

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einzigen Land, und zwar mit Deutschland. Es kann wohl niemand davon ausgehen, daß dort verantwortungslos umgegangen wird. Wir haben zusätzlich sogar noch die Regelung, daß ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden muß, im Rahmen dessen überprüft werden soll, ob die Bedingungen, die Österreich vorschreibt, auch erfüllt werden.

Herr Kollege Reichhold! Nur einige Klarstellungen: § 26 regelt die Frage der wissenschaftlichen Forschung. Um ein Pflanzenschutzmittel beurteilen zu können, ob es eine richtige oder falsche ökologische Wirkung hat, muß man einen wissenschaftlichen Versuch machen. § 26 regelt – extrem eingeschränkt – die Frage, unter welchen Bedingungen derartige Versuche überhaupt gemacht werden können.

Zu dem von Ihnen angesprochenen § 10: § 10 verkürzt die Dauer der Zulassung für einzelne Wirkstoffe, indem sie mit dem Jahr 2003 befristet wird. Im geltenden Pflanzenschutzmittelgesetz gibt es Zulassungsfristen bis zu 10 Jahren. Er verkürzt also die Frist; Sie haben behauptet, er verlängert sie.

Wenn Sie das Gesetz lesen, dann werden Sie im § 17 sogar eine Verordnungsermächtigung finden, wonach der Landwirtschaftsminister Wirkstoffe verbieten kann, wenn sie unseren Zulassungskriterien nicht entsprechen. Ich mache darauf aufmerksam, daß es das Landwirtschaftsministerium unter meiner Führung war, das das Verbot von Atrazin wieder veranlaßt hat, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu welchem das Verbot aufgehoben war. Das heißt, der Landwirtschaftsminister und das Ressort nehmen für sich in Anspruch, in besonderer Weise die ökologische Vertretbarkeit im Bereich der Pflanzenschutzmittel auch umzusetzen und durchzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Zum zweiten Gesetzestext, den wir hier heute behandeln: zum Saatgutgesetz. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen von und die Zulassungskriterien für Saatgut.

Wir haben – und darüber bin ich froh – den Abänderungsantrag nicht ob einer göttlichen Eingebung oder sonst etwas gemacht, sondern aus der Erkenntnis heraus, daß es sinnvoll ist, daß in der Frage Nachbarschaftshilfe und Genressourcen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden.

Ich kann Sie beruhigen, Herr Kollege Wabl: Es sind gerade jene Unternehmen, von welchen Sie immer sagen, daß sie auf uns solch großen Einfluß hätten, die mit diesem Abänderungsantrag nicht gerade glücklich sind. Vielleicht beruhigt Sie das (Abg Leikam: Den Wabl kann man nicht beruhigen!) und bestätigt noch mehr die Richtigkeit dieses Abänderungsantrages.

Ich mache eine Politik, die sich weder nach diesen Einflüssen noch nach anderen richtet, sondern die ich für richtig halte. Und ich bin froh darüber, daß dieser Abänderungsantrag eingebracht wurde.

Ich bin auch froh darüber, daß wir den Entschließungsantrag haben, meine Damen und Herren. Ich möchte der Fairneß halber – und um Fairneß ersuche ich – klar sagen, daß dieser Entschließungsantrag aus zwei Teilen besteht. In der bisherigen Diskussion und auch in der öffentlichen Debatte ist nur vom zweiten Teil die Rede gewesen.

Im ersten Teil werde ich aufgefordert, eine Kennzeichnung auf der Sortenliste vorzunehmen und zu veranlassen, deutlich erkennbar zu machen, ob es sich auf der Sortenliste um gentechnisch veränderte Pflanzen handelt. – Wir nehmen Entschließungsanträge ernst.

Herr Kollege Wabl! Meine Damen und Herren! Seit gestern ist im Internet auf Basis dieses Entschließungsantrages ersichtlich gemacht, welche Sorten, die in Österreich zugelassen sind, gentechnisch verändert sind. Diese Information ist damit öffentlich zugänglich und wird einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wabl, Schwarzenberger und Aumayr. ) Man sieht, daß die in Österreich zugelassenen Sorten und im österreichischen Sortenregister angeführten Sorten nicht gentechnisch verändert sind.


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