Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 57

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Ich werde darüber hinaus, wie es der Entschließungsantrag vorsieht, auch einen Entwurf hinsichtlich der Kennzeichnung vorlegen.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen auch, warum ich diesen Weg für richtig halte: weil wir jetzt sofort auf Basis des Entschließungsantrages definieren können und sagen können, welche Sorte aus der Sortenliste nicht modifiziert ist. Das ist für die Bauern wichtig; für alle Bauern, auch für die Biobauern. Zweitens können wir eine Rechtsgrundlage schaffen, die der Zielsetzung, nämlich der umfassenden Kennzeichnung dieser Produkte, entspricht; einer Kennzeichnung, die auf europäischer Ebene intensiv vorbereitet wird.

Sie wissen, daß die Kommission aufgrund der österreichischen Initiative und aufgrund unseres Vorstoßes in der Europäischen Union erklärt hat, daß sie die Kennzeichnung in vier Bereichen verbessern wird:

Erstens: Sie überlegt, wie ein rechtliches Instrumentarium geschaffen wird, durch das bereits vor Novel-Food zugelassene Produkte nachträglich in dieses Kennzeichnungssystem eingebaut werden können – ein wichtiger Schritt, damit kein Freiraum einer nicht gekennzeichneten Produktschiene besteht.

Zweitens: Die Union arbeitet an der Novel-Seed-Kennzeichnung, das heißt an der Kennzeichnung von Saatgut. Wir werden selbstverständlich im österreichischen Saatgutgesetz diese Maßnahmen, die die Europäische Union setzt, so umsetzen, wie sie der Sicherheit und dem Wunsch etwa der Biobauern oder auch anderer optimal gerecht werden und diese entsprechend unterstützen.

Drittens: Es gibt die Initiative der Novel-Feed-Kennzeichnung, das heißt der Kennzeichnung von Futtermitteln; nicht nur der Kennzeichnung von Futtermittelkomponenten, sondern auch der Kennzeichnung bis hin zum Mischfutter. Für die Bauern ist es ja relevant, daß gekennzeichnet wird, ob ein Futtermittel gentechnisch modifiziert ist oder nicht.

Viertens: Es gibt in der Europäischen Union die Initiative der umfassenden Kennzeichnung durch Änderung der Richtlinie 220/1990. Ich würde es nicht einsehen, gäbe es nur eine Debatte etwa über die Frage Futtermittel oder Saatgut, aber keinerlei Kennzeichnung, wenn es sich um andere Produkte handelt, die für den Menschen mindestens genauso wichtig sind.

Die Position der Bundesregierung und meine Position in diesem Bereich sind klar: Wir wollen die umfassende Kennzeichnung, weil es für die Menschen wichtig ist, zu wissen, welche Produkte tatsächlich vorhanden sind und welche nicht.

Das Landwirtschaftsministerium wird sich auch weiterhin intensiv in dieser Frage – über die Kennzeichnung hinaus – engagieren und sich mit ihr befassen. Es ist im Bereich des Landwirtschaftsministeriums von mir etwa veranlaßt, daß wir im Bereich Risikoforschung und Gentechnologie einen wesentlichen Schwerpunkt setzen. Wir haben beispielsweise gemeinsam mit den Biobauern einen Forschungsschwerpunkt gesetzt, was die Frage der Züchtung von Sorten für den biologischen Landbau betrifft.

Es ist mir wichtiger, daß gehandelt wird, als daß hier schöne Worte gefunden werden. Wir haben im Bereich des Landwirtschaftsministeriums die richtigen Schritte gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, auch noch ein Wort grundsätzlicher Natur: Ich gebe dem Kollegen Wabl darin recht, daß hinsichtlich der Gentechnik eine differenzierte Diskussion notwendig ist, daß es ziemlich unbestritten ist, daß die Gentechnik etwa in der Medizin positive Effekte für die Gesundheit und für die Heilung von Menschen hat. Und Kollege Wabl hat zu Recht gesagt, daß die Frage der Gentechnik in der Landwirtschaft mit größter Sorge zu betrachten ist, weil es mögliche Risken gibt – daher bin ich dafür, daß wir genau diese Risken auch in der Forschung ermitteln. Aber es kann genauso sein, daß diese Technologie, wie in der Medizin, auch in anderen Bereichen, wie etwa der Umwelttechnologie oder auch der Ernährung, positive Effekte hat. Und ich würde es für unverantwortbar halten, uns aus der Emotion heraus


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