Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 64

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geblieben, daß der Abänderungsantrag, der im Zusammenhang mit der Saatgutkennzeichnung eingebracht wurde, tatsächlich ein Antrag ist, dem man nur zustimmen kann, und es ist eigentlich enttäuschend, daß es dieses Abänderungsantrages im Plenum bedarf.

Es wurde auch im Ausschuß schon versucht, diese Wortfolge mit der Kennzeichnungsregelung für gentechnisch verändertes Saatgut unterzubringen. Dort ist das vom Herrn Bundesminister ausdrücklich zurückgewiesen worden. Ich meine jedoch, das Hohe Haus wäre wirklich gut beraten, dem Bundesminister zu zeigen, daß wir die Gesetzgeber sind und es nicht angeht, daß wir ihm, einfach weil er meint, das könne er nicht brauchen, folgen.

Die Begründung, es könnte unter Umständen irgendwo unangenehm sein, kann ich nicht nachvollziehen. Was ist an der Kennzeichnung der gentechnischen Veränderung auf dem Saatgut für irgend jemanden bedenklich? Bedenklich ist das höchstens für jemanden, der die Befürchtung hat, daß ihm das durch Transparenz vielleicht einen Nachteil auf dem Markt zufügt. Ich bin jedoch der Meinung: Genau das ist die Aufgabe des Marktes! Durch diese Transparenz, daß etwas als gentechnisch verändert gekennzeichnet ist, soll der Markt eben die Leute in die Lage versetzen, zu reagieren.

Daher bin ich der Meinung, daß der Antrag der Kollegen Wabl und Reichhold eigentlich einstimmig angenommen werden müßte (Ruf bei den Freiheitlichen: Haben Sie eine Ahnung!) , denn alles andere ist völlig unplausibel. Es ist kein Verbot, es ist keine Einschränkung, es ist ausschließlich eine Kennzeichnung. Ich bin daher der Auffassung, das ist entweder vorauseilender Gehorsam in irgendeine falsche Richtung, oder es ist ich weiß nicht was.

Es würde diesem Gesetz nämlich sehr guttun, wenn es wenigstens in diesem Punkt repariert würde. Hinsichtlich eines weiteren Aspekts möchte ich noch einmal auf die Ausführungen meines Kollegen Helmut Peter zurückkommen. Es ist tatsächlich völlig unerträglich, was verfassungsrechtlich hier gemacht wird. Es ist völlig unerträglich!

Da gibt es das eindeutige Erkenntnis, daß es verfassungswidrig ist, wenn man die Landwirtschaftskammern in der vorgesehenen Form in den Vollzug einbindet. Zwar hat sich der Herr Bundesminister sofort am Wort "ausschließlich" festgemacht – da gebe ich ihm schon recht –, nur war im konkreten Fall der Verfassungsgerichtshof mit einem Fall befaßt, in dem eine Ausschließlichkeitsfrage drinnensteckt. Hier ist es zwar nicht mehr ausschließlich, aber nach wie vor wird eine Form der Selbstverwaltung, eine Form der Kammer – das ist ja eine bestimmte Rechtsform – benützt und in den staatlichen Vollzug eingebunden.

Dann sind ja hoffentlich wohl – vielmehr befürchte ich das – die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern im Weisungszusammenhang tätig, obwohl die Landwirtschaftskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine autonom organisierte Körperschaft ist. Und das eben ist verfassungswidrig! Da braucht man gar kein besonders geschulter Verfassungsjurist zu sein, um das zu erkennen, und der Verfassungsgerichtshof hat das daher auch ziemlich klar gesagt. Nun wird darauf geantwortet, indem die Verfassung geändert wird! Und das ist ein Präjudiz für die Kammern.

Sie wissen, daß das Liberale Forum in bezug auf die Kammern einen hohen Reformanspruch erhebt und der Meinung ist, daß man hier einiges verbessern und verändern müßte in Richtung gesetzliche Pflichtmitgliedschaft und so weiter – das will ich hier nicht diskutieren –, also Sie wissen, wir sind die letzten, denen man vorwerfen kann, daß wir uns schützend vor die reformunwilligen oder reformunfähigen Kammern stellen. Aber wenn Kammern einen Sinn haben sollen, dann müssen sie autonom sein, und wenn autonome Kammern in einen Weisungszusammenhang mit einem Bundesministerium gestellt werden, dann sind sie zumindest in dieser Frage nicht mehr autonom, sondern dann sind sie eben Erfüllungsgehilfen. Wobei das Wort hier vielleicht einen schalen Beigeschmack hat. Das meine ich gar nicht, sie sind einfach formal Erfüllungsgehilfen.

Mitarbeiter einer autonomen Kammer, die Vollzugsgehilfen eines Ministers sind, sind jedoch etwas, wo ich wirklich allen Mitgliedern des Hohen Hauses, denen an Kammern etwas liegt, zurufen möchte: Wehren Sie diesen Anfängen! Das kann zur Folge haben, daß sich der Ge


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