Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 66

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es, die auch diese Landwirtschaft finanziert, und zwar über die Honorierung deren entsprechender Produkte.

Die österreichische Gesellschaft hat gerade deswegen sehr viel Verständnis und sehr viel Vertrauen in die heimische Landwirtschaft, weil wir auch in der Agrarpolitik in den letzten Jahren entscheidende Meilensteine gesetzt haben, die man vor allem auch in Europa herzeigen kann. Unsere diesbezüglichen Vorstöße finden auch in Europa Anhörung, und es wird auch entsprechend reagiert.

Ich bin praktizierender Landwirt. Daher kann ich heute hier aus der Praxis zu diesen Gesetzen, die beschlossen werden, sprechen, wie etwa zum Pflanzenschutzmittelgesetz.

Für uns Landwirte – Herr Dr. Kier, es wäre wichtig, daß Sie jetzt zuhören, damit Sie das wissen – sind die vereinfachten Zulassungsbestimmungen von nützlingsschonenden und biologischen Pflanzenschutzmitteln von zentraler Bedeutung. Das ist Fortschritt schlechthin.

Besonders für den Hopfenbau – ich nehme dies nur als Beispiel aus den Sparten der betroffenen Landwirte in Österreich – waren bisher zuwenig Spritzmittel registriert, sodaß ein ökologisch sinnvoller Pflanzenschutz im Hopfenbau nicht möglich war. Für die Peronospora-Primärinfektion war im Hopfenbau zum Beispiel nur Ridomil zugelassen, weshalb viele unserer Anlagen bereits enorme Resistenzerscheinungen zeigten. Aufgrund dessen mußte das Mittel vermehrt angewendet werden, um Erfolge erzielen zu können.

Nun können in optimaler Abfolge Applikationsmenge und Applikationsanzahl so niedrig wie nur möglich gehalten werden, was natürlich für den Umweltschutz von Vorteil ist. Auf Dauer gesehen werden durch die Zulassung ökologisch sinnvoller Pflanzenschutzmittel Produktionszweige gesichert, die sonst aufgrund fehlender Mittel in Österreich eventuell eingestellt werden müßten. Hier gibt es auch die sehr nützlichen tierischen Mittel, wie zum Beispiel die Florfliege, die auch einer Zulassung bedarf.

Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollte es möglich sein, Indikationslücken, wie sie derzeit für den Gemüsebau, für den Steinobst- und Beerenobstbau, für den Hopfen-, Heilkräuter- und Gewürzpflanzenbau in großer Zahl vorliegen, einfach zu schließen. Ausländische Landwirte können nämlich bei diesen Kulturen vielfach erfolgreich Pflanzenschutzmittel zur Ertrags- und Qualitätssicherung einsetzen.

Es ist schon mehrmals gesagt worden, daß wir in den letzten vier Jahren einen 20prozentigen Rückgang an Pflanzenschutzmitteln erreicht haben. Ich bin davon überzeugt, daß wir mit dieser heutigen Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes schon in den nächsten ein, zwei Jahren eine weitere mindestens 20prozentige Reduzierung beim Pflanzenschutzmitteleinsatz erreichen können.

Aus der Sicht des Umweltschutzes ist außerdem die per Verordnung festzulegende Liste von Stoffen zu nennen, die in einem Pflanzenschutzmittel nicht enthalten sein dürfen. Herr Abgeordneter Wabl! Wir legen sehr wohl Wert auf die Umweltökologie und vor allem auf den Wasserschutz – selbstverständlich, Herr Abgeordneter Kier, im Zusammenhang mit einer gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung. Es ist auch Auftrag für uns Landwirte, die Gesellschaft ernst zu nehmen, und wir trachten auch deshalb darnach, weil hier ein überaus weitsichtiger und umsichtiger Landwirtschaftsminister das Sagen hat und weil wir dies mehrheitlich in Österreich wollen, aber auch die große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher damit vertreten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Neuregelung ist für uns Landwirte der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten, um die steigenden Produktionskosten einerseits und den Bürokratismus andererseits zu reduzieren.

Mit der Anpassung des österreichischen Rechts an das EU-Recht ist zu erwarten, daß die Chemielobby das Preisdiktat aufgeben muß und eine echte Marktöffnung für Pflanzenschutzmittel möglich wird. Außerdem wird in Zukunft ein Pflanzenschutzmittel, welches in einem der


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