Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 67

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sogenannten Referenzländer schon zugelassen ist, automatisch auch in Österreich verkauft werden können. Damit wird es möglich sein, neue und bessere Wirkstoffmischungen auf dem österreichischen Markt gleichpreisig einzukaufen.

Aus landwirtschaftlicher Sicht sind auch die Neuregelungen im Saatgutgesetz, welche Verwaltungsvereinfachungen, einen Abbau an Bürokratie und raschere Zulassungsverfahren bewirken, zu begrüßen. Besonders hervorzuheben sind die gesetzliche Verankerung des Schutzes aller Saatgutsorten sowie die Auflistung im öffentlichen Teil der Sortenliste, ob es sich bei der zugelassenen Sorte um eine gentechnisch veränderte Pflanze handelt.

Aufgrund der Initiative unseres Landwirtschaftsministers wird es spätestens im Herbst einen Entwurf geben, der eine umfassende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut entsprechend den Rechtsbestimmungen der EU ermöglicht. Derzeit arbeitet die EU-Kommission an Entwürfen für eine entsprechende Verordnung betreffend den Bereich Saatgut. Darüber hinaus forderte die ÖVP im Landwirtschaftsausschuß, einen Forschungsschwerpunkt "biologischer Landbau" zu setzen und dabei insbesondere auf die Herstellung von biologischem Saatgut zu achten.

Insgesamt bin ich davon überzeugt, daß wir mit der Neuregelung im Pflanzenschutzmittelgesetz eine schon seit Jahren bestehende Forderung unserer Landwirte im Sinne unserer Landschaft, der Ökologie und auch im Sinne unserer Gesellschaft erfüllt und gute Rahmenbedingungen im Saatgutgesetz geschaffen haben, die eine umweltbewußte Produktionsweise ermöglichen.

Ich darf mich abschließend herzlich bei unserem Landwirtschaftsminister Molterer bedanken und ihm alles Gute zu seinem Geburtstag sowie weiterhin viel Erfolg, Glück und Gesundheit wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte.

12.49

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu beiden hier vorliegenden Gesetzentwürfen, dem Pflanzenschutzmittelgesetz und vor allem dem Saatgutgesetz, Stellung nehmen.

Zum Pflanzenschutzmittelgesetz: Seit vielen Jahren diskutieren wir darüber, daß jene Chemikalien, die angewendet werden, von zum Teil besonders hoher Giftigkeit sind. Wozu sind sie denn da? – Sie sollen Leben töten, nämlich jene Schädlinge, die in umgekehrter Weise Getreidesorten oder sonstige Sorten schädigen könnten.

Das heißt, wir sprechen hier von Chemikalien, die zum Teil eine sehr hohe Wirksamkeit und zum Teil eine sehr hohe Toxizität haben. Der Begriff "Pflanzenschutzmittelgesetz", in dem ja das Wort "Schutz" steckt, impliziert bei jenen, die es hören, daß das eigentlich eine sehr gute Sache ist, daß da nicht sehr viel Gefahr damit verbunden sein könne.

Ich spreche in diesem Zusammenhang lieber von Pestiziden und möchte immer wieder darauf aufmerksam machen, daß es sich hier um Chemikalien handelt, die zum Teil eine enorme Giftigkeit aufweisen, und daß vor allem in den letzten Jahren diese Toxizität nicht minimiert worden ist, wiewohl es aber gelungen ist, mehr Schädlinge mit geringeren Einsatzmengen zu vernichten, weil eben manche Substanzen – unter Anführungszeichen – "besser wirken". Immer wieder meinen Minister oder auch Koalitionsabgeordnete, der Einsatz von Pestiziden sei insgesamt zurückgegangen. Das stimmt zwar mengenmäßig zum Teil, ist aber noch lange keine Erfolgsmeldung, vor allem wenn man sieht, daß die eingesetzten Chemikalien und jene Substanzen, mit denen wir es nach wie vor zu tun haben, zum Teil von sehr großer Wirksamkeit und sehr hoher Toxizität sind.

Ich möchte ein vergleichbares Beispiel bringen, das jedem in diesem Zusammenhang einleuchtend erscheinen mag. Sie alle kennen die Aussagen von seiten der Waschmittelindustrie,


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