Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 130

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

minister, haben sich in den letzten fünf Jahren leider bestätigt. Wir Freiheitlichen haben in allem recht behalten.

In der nächsten Zeit wird es ein neuerliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes geben. Es steht uns wirklich ins Haus, und man wird die Familienbesteuerung, zu der im Jahre 1992 besonders Ihre Partei, aber auch die Regierung insgesamt gestanden ist, wieder verändern müssen. Dazu, Herr Finanzminister, werden doch wohl Berechnungen notwendig sein. Die ersten waren ja nachgewiesenermaßen falsch.

Ich frage Sie nun, Herr Bundesminister: Wie werden Sie es denn halten? Werden Sie überhaupt keine Berechnungen anstellen, werden Sie diese vielleicht erst später machen, oder werden Sie dann doch dem von Ihrem Ministerkollegen Bartenstein vorgestellten und forcierten Modell zustimmen, das ja wiederum nur in einem Teil dem zu erwartenden Erkenntnis gerecht werden kann, und zwar im Bereich des Alleinverdienerabsetzbetrages? Für den Rest sind ja wieder sogenannte Absetzbeträge in Form von Transferleistungen zumindest von der ÖVP vorgesehen.

Sie, Herr Finanzminister, und auch ich, wissen ganz genau, daß auch dieses ÖVP-Modell wiederum keine Steuergerechtigkeit bringen wird.

Ich frage Sie nun: Soll das wieder ein "Wahlzuckerl" der ÖVP an die österreichischen Familien werden, wieder ein solches Mogelpaket, wie man es den Familien bereits 1992 aufs Auge gedrückt hat? – Mehrere Finanzwissenschafter haben ja nachgewiesen, was die steuerlichen Maßnahmen im Bereich der österreichischen Regierung, beginnend ab 1972, also seit der Abkehr von der Haushaltsbesteuerung und dem Übergang zur Individualbesteuerung, bewirken. Ich zitiere dazu als Beispiel den Rektor der Universität Innsbruck – er ist gleichzeitig Vorstand des dortigen Instituts für Finanzwissenschaften –, Herrn Universitätsprofessor Dr. Smekal: Im Endeffekt bedeutet der Übergang zur Individualbesteuerung einen Abgang von der Besteuerung von Familien, und gerade in den mittleren Einkommensbereichen bewirkte dies ein relatives Absinken des Lebensstandards. – Es ist also ein nachgewiesener Faktor der zunehmenden Verarmung von Familien.

Und noch einmal Professor Smekal – er nimmt bezug auf die zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1991 –: Die klaren Intentionen sind die Herbeiführung der verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlung im Sinne der horizontalen Gerechtigkeit ... – und – ... das Maßnahmenpaket änderte nichts an der grundsätzlichen steuerlichen Diskriminierung unterhaltspflichtiger gegenüber nicht unterhaltspflichtigen Personen und widerspricht insofern dem Erkenntnis des VfGH.

Er fordert deshalb – wenn man neue Regelungen treffen will – einen Zielprioritätenkatalog; etwas, was auch ich als vernünftig empfinden würde. Und in seiner Zusammenfassung sagt er nochmals: Den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes wurde durch das Gesetz, das seit 1. Jänner 1993 in Kraft ist, weitgehend nicht entsprochen. Die Bundesregierung ist dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes bis heute nicht gefolgt. – Noch genauer, noch ausdrücklicher geht es wohl nicht mehr, Herr Bundesminister!

Und ich frage Sie nun wirklich: Wie wollen Sie es denn in Zukunft in diesem Bereich halten? Werden Ihnen wichtige Grundlagenberechnungen wirklich zu arbeitsintensiv sein, um zu einem Ergebnis zu kommen? – Ein Beamter hätte höchstens drei Arbeitstage gebraucht, um unserer – zugegebenermaßen etwas ausführlichen – Anfrage gerecht zu werden. Ich frage Sie noch einmal in diesem Zusammenhang: Wenn das zu kostenintensiv ist, sollten wir dann nicht überhaupt die Politik und die Politiker abschaffen, weil diese ja auch sehr kostenintensiv sind?

Wir Freiheitlichen werden in diesem Bereich nicht lockerlassen. Wir werden immer wieder unser Modell des Steuersplittings fordern, denn das wäre steuergerecht. Das ist bewiesen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden Sie, Herr Bundesminister, auch immer wieder mit neuerlichen Anfragen konfrontieren. Eine Folgeanfrage ist bereits formuliert und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite