Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 149

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Meine Damen und Herren! Nach jahrelanger Diskussion wurde im April dieses Jahres seitens des Tiroler Landeshauptmannes eine Regelung über das Mountainbiking auf Forststraßen präsentiert. Wir begrüßen dies grundsätzlich, müssen allerdings der berechtigten Kritik – das habe ich bereits gesagt – des Tiroler Arbeiterkammerpräsidenten zustimmen, der zu diesem Tiroler Modell meinte, daß das Land gegenüber Forderungen der Waldbesitzer kapituliert habe. Es werde noch so weit kommen, daß Eintrittsgeld für Wandern und Spazierengehen bezahlt werden müsse.

Ich ersuche daher weiterhin um volle Unterstützung aller Fraktionen, auch wenn es nur kleine Schritte vorwärts sind. Herr Minister! Wir werden nicht rasten und ruhen, bevor wir das bekommen, was notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.51

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Lieber Kollege Grabner, Sie haben mich mit Ihren Meldungen doch noch zu einer kurzen Stellungnahme zur Mountainbike-Frage gereizt.

Herr Bundesminister! Wenn Sie sagen, wir brauchen kein Gesetz, dann gebe ich Ihnen grundsätzlich recht, aber wir haben ein Gesetz zu dieser Frage, nämlich das Forstgesetz, welches das Mountainbiking und Radfahren auf Wegen verbietet, und der Antrag zielt ja auf eine Beseitigung dieser Gesetzesstelle ab. Selbstverständlich gibt es Ausnahmeregelungen, aber im Grunde ist das Befahren von Forststraßen laut Forstgesetz verboten. (Abg. Mag. Peter: Eine Erleichterung – keine Absage!)

Ich kann auch Kollegen Anschober folgen: In der Tat ist es für einen natürlich denkenden Menschen nicht einsehbar (Abg. Tichy-Schreder: Gibt es einen unnatürlich denkenden Menschen?), was man, wenn tonnenschwere LKWs über diese Straßen fahren dürfen, denn da mit einem Fahrrad anstellen sollte.

Leider liegt der Teufel im Detail. Eine generelle Öffnung ist nicht die Antwort; ich habe Ihnen das schon im Ausschuß zu erklären versucht, Kollege Peter. Weder sind 100 Prozent der Forststraßen für das Mountainbiking geeignet, noch werden sie überhaupt dafür benötigt, noch ist der Sicherheitsaspekt ausreichend berücksichtigt, noch sind Forstwirtschaft und Jagd bei dieser 100-Prozent-Lösung in irgendeiner Form beteiligt.

Es ist interessant, die gespaltene Zunge des Kollegen Grabner über drei Jahre hinweg zu verfolgen. In einer Rede vom 9. Mai 1995 meinte er:

Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit der Ankündigung schließen, daß mit einem gemeinsamen Vorschlag der Agrar-, Tourismus- und Sportsprecher der SPÖ für ein zukunftsweisendes Konzept Mountainbiking unserer sportbegeisterten Jugend, und zwar auf rechtlicher Basis und unter ungefährlicher Ausübung, möglich wird. – Zitatende.

Diese Ankündigung wurde ein Jahr später, und zwar am 26. April 1996, mit einem Antrag der Abgeordneten Grabner und Gradwohl in die Tat umgesetzt: Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz geändert und gestattet wird, Forststraßen mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern mit dem Fahrrad zu befahren, was ja vollkommen identisch mit dem Vorschlag des Kollegen Peter ist. Weiters hieß es: "In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt."

Wo bleibt denn eine Bearbeitung dieser Materie? Natürlich dürfen wir mit Recht annehmen, daß es zu keiner Einigung zwischen Rot und Schwarz kommen konnte. Schwarz hat sich quergelegt, wie man hört. Rot konnte nicht durchkommen und entzieht sich der Verantwortung.


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