Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 148

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geht um eine künftige Regelung des Mountainbiking zur Zufriedenheit aller Partner. Ich kann mich der Meinung des Herrn Bundesministers zwar nicht ganz anschließen, es ist aber schon sehr viel geschehen, das möchte ich betonen. Ich darf auch sagen, daß ich wesentlich dazu beigetragen habe, daß wir uns hier im Plenum so häufig mit dieser Frage beschäftigen.

Warum ist das so wichtig, meine Damen und Herren? – Eine vom Fessel-Institut durchgeführte Umfrage ergab, daß 12 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher ein Mountainbike besitzen und weitere 5 Prozent beabsichtigen, eines zu kaufen. (Der Redner hält einen Folder mit dem Titel "Sport in Niederösterreich" in die Höhe.) Ich habe hier eine ganz neue Studie über Niederösterreich, die noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Laut dieser Studie sagen 49 Prozent der Bevölkerung, daß sie radfahren wollen. In Österreich werden jährlich zirka 500 000 Fahrräder verkauft. Dies ist für die Wirtschaft und für den Tourismus von großer Bedeutung.

Ein besonderes Anliegen ist mir diese Frage auch deshalb, weil dieser Sport gerade bei Jugendlichen immer beliebter wird. Das Abweichen von traditionellen Sportarten bringt aber auch eine Verlagerung der Aktivitäten – weg von den Sportstätten, hinaus in die Natur – mit sich. Dadurch entstehen gesellschaftliche Konflikte, die von der Politik zu lösen sein werden. Teilweise werden sie regional bereits erfolgreich gelöst.

Ein immer wieder aufgeworfenes Problem – wir haben es auch heute schon gehört – ist die sogenannte Wegerhalterhaftung, welche dem Waldbesitzer meistens als Argumentationsgrundlage dafür dient, Moutainbiking auf den Forststraßen nicht zuzulassen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. )

Meine Damen und Herren! Ich kann aus eigener Erfahrung und aufgrund zahlreicher Gespräche sagen, daß die Meinungen der Forstleute zum Thema Radfahren auf Forststraßen nach wie vor sehr unterschiedlich sind. Immer mehr Bürgermeister und Tourismusexperten erkennen darin auch eine Marktchance und sprechen sich unter bestimmten Voraussetzungen für das Radfahren im Wald aus.

Erst vor kurzem sind die Bürgermeister – fast nur ÖVP-Bürgermeister! – der Region Payerbach-Reichenau zu mir gekommen und haben um Hilfe gebeten. Sie wollen einen Radweg von Semmering bis Puchberg. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Da lachen Sie. Sie vertreten die Wirtschaft, Sie vertreten die Industrie und Sie vertreten die Landwirtschaft, aber ich darf Ihnen sagen: Jeder gibt die Forststraßen frei, wenn er etwas dafür bekommt. Aber wir Sozialdemokraten wollen nicht, daß man dafür zahlen muß.

Um die Haftungsfrage auf Forststraßen und beim Bergradfahren zu lösen, müssen sich die Forstbesitzer, die Gemeindevertreter und die Tourismusvertreter an einen Tisch setzen. Es geht darum, ein Modell zu entwerfen und umzusetzen, welches Rechtsunsicherheit vermeidet und die Rechtsfolgen klar definiert.

Das nach wie vor am häufigsten gegen die Öffnung von Forststraßen gebrachte Argument – die SPÖ spricht sich bekanntlich für die generelle Öffnung aller Forststraßen mit einer Mindestbreite von eineinhalb Metern aus – ist jenes der Haftung der Wegbesitzer beziehungsweise Wegerhalter. Dabei handelt es sich für die SPÖ um nachvollziehbare Bedenken seitens der jeweiligen Eigentümer. Eine Haftungsbefreiung ist auch aus unserer Sicht unumgänglich.

Meine Damen und Herren! Beispielgebend für die Lösung dieses Problems könnte die Vorgangsweise der Steiermark sein. Dort wurde von der Landestourismusgesellschaft eine Sammelversicherung für alle Forststraßen, die für Radfahrer geöffnet werden, abgeschlossen. Haftungsprobleme für Wegbesitzer beziehungsweise Wegerhalter sind damit nicht mehr gegeben. Dieser Weg scheint aus Sicht der SPÖ zielführender zu sein als von den jeweiligen Orten und Regionen abgeschlossene Versicherungen für einzelne Strecken. Erstens kann dadurch das Angebot entscheidend vergrößert werden, und zweitens gibt es für die Radfahrer ein Mehr an Sicherheit. (Beifall bei der SPÖ.)


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