Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 26

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länder– nachdrücklich unterstützt. Diese Position heißt nicht, daß wir auf eine Klage verzichtet haben, sondern daß es eine Vereinbarung mit den Amerikanern gibt, die lautet: Die Amerikaner verzichten für die gesamte Dauer der Präsidentschaft Clintons auf die Anwendung des Helms-Burton-Gesetzes. Die EU hat sich, sollte es dennoch zu derartigen Maßnahmen kommen, das Recht vorbehalten, das schon eingeleitete Pannel – das ist eine Art Schiedsgericht – im Rahmen der Welthandelsorganisation wieder anzurufen. Im Moment aber haben wir eine Lösung in Form einer Vereinbarung, die gut ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Vizekanzler. – Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Nein.

Herr Abgeordneter Höchtl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Antwort, die Sie soeben Kollegin Jäger gegeben haben, heißt, daß diese Sanktionsgesetzgebung der Amerikaner auf österreichische Firmen derzeit keine Auswirkungen hat.

Sehen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen mit den österreichischen Firmen irgendwelche anderen Ansatzpunkte, die ein Handeln Österreichs in dieser Frage erforderlich machen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nein, aber wir haben uns auf EU-Ebene durch eine eigene Verordnung, die EU-Unternehmungen verpflichtet, Auswirkungen der US-Gesetzgebung der Europäischen Kommission mitzuteilen und ausländischen Gerichtsurteilen nicht Folge zu leisten, darauf vorbereitet, sodaß wir auch eine rechtliche Basis für eine Gegensteuerung haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Nußbaumer, bitte.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Vizekanzler! Ihre Ausführungen über die Position Österreichs zur nichterfolgten Anrufung der WTO, des WTO-Schiedsgerichtes gegen die amerikanische Handelsgesetzgebung im Falle des Helms-Burton-Gesetzes – und eigentlich auch der NATO-Gesetze – sind zwar interessant, lösen aber das angesprochene Problem nicht, weil es damit nur bis zum Ende der Legislaturperiode Präsident Clintons aufgehoben ist und auch andere Staaten solche Gesetze erlassen könnten.

Deshalb meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um österreichische Firmen gegen eine Bestrafung durch die USA oder andere Staaten zu schützen, wenn diese in ihren Wirtschaftsinteressen behindert werden? Welche grundsätzliche Haltung werden Sie zu dieser Frage zukünftig im Rat einnehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Österreich tritt im Rat immer gegen derartige handelsstörende und einseitige Gesetze ein. Jene Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, habe ich gerade Herrn Abgeordneten Höchtl genannt. Der Vorteil der Vereinbarung mit den USA ist gerade, daß sie nicht nur auf die Helms-Burton-Gesetze abzielt, sondern auch die anderen Gesetze, etwa die der NATO hinsichtlich Iran und Libyen, erfaßt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Bundesminister! Zuletzt wurde auch in der WTO darüber diskutiert, Sozialklauseln einzuführen beziehungsweise gab es eine Beschäftigung mit dem Menschenrechtsstatus in Verbindung mit der WTO.

Können Sie uns den aktuellen Stand dieser Diskussion – kurz natürlich – sagen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.


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