Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 69

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um zu retten, was noch zu retten ist. Den Leuten wird ein Sparpaket "hinaufgeknallt", aber selbst genehmigt man sich eine Gehaltserhöhung.

Jetzt mein Vorschlag: Stimmen Sie zu, daß wir eine Volksabstimmung über die unterschiedlichen Bezügevorschläge der hier im Parlament vertretenen Fraktionen machen! Ihr könnt der Bevölkerung euer Modell vorlegen, wir legen unseres vor. Ich bin sehr zuversichtlich, daß wir Freiheitlichen enorme Zustimmung für die korrekte 60 000 S-Lösung bekommen würden. (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten angegeben. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.44

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute im Nationalrat zu beschließende Bezügereform ist zweifelsohne eine grundlegende und eine einschneidende Reform. (Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. ) Jawohl, und das kann man auch nicht bestreiten. Sie ist erstmalig basierend auf den Vorschlägen einer unabhängigen Kommission unter dem Rechnungshofpräsidenten, und zwar auf der mittleren Variante, die der Rechnungshof vorgelegt hat.

Was sind nun die wesentlichen Punkte? – Ich glaube nicht, daß Sie diese auch in Frage stellen können.

Erstmalig werden per Verfassungsgesetz auf allen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – verfassungsgesetzlich Obergrenzen festgelegt. Das ist noch nie der Fall gewesen, das ist neu. Und es gibt auch erstmalig verfassungsgesetzliche Unvereinbarkeitsbestimmungen, die ausdrücklich angeführt sind.

Zweitens: Erstmalig gibt es die Abkoppelung der Politikerbezüge von den Beamtenbezügen – auch das ist unbestritten – und damit die Angleichung an die allgemeinen Bestimmungen in der Wirtschaft.

Drittens: Erstmalig kommt es zur Abschaffung der Staatspensionen und der Umstellung auf das allgemeine Sozialversicherungssystem mit der Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen in die bestehenden Pensionskassen.

Das sind grundsätzliche Änderungen, die in diesem Gesetz enthalten sind. Und es ist eigentlich bedauerlich, daß sich nicht alle Parteien, nämlich die Freiheitliche Partei nicht, an diesen Verhandlungen beteiligt haben.

Nun zu den Vorwürfen, die Sie hier vorgebracht haben. Der Vorwurf, daß durch diese Reform die Bezüge der Abgeordneten auf breiter Basis erhöht würden und, verglichen mit dem Ausland, wesentlich höher lägen, widerspricht den Tatsachen, und ich werde Ihnen das erklären. (Abg. Mag. Stadler: Das ist nicht wahr! Seite 59!) – Herr Abgeordneter Stadler! Wenn Sie mir folgen wollten, anstatt hineinzurufen! Sie können doch nicht die Gesetze außer Kraft setzen.

Der Abgeordnete hat nach dem neuen Recht, wenn er Beiträge in die Pensionskasse bezahlt ... (Abg. Mag. Stadler: Herr König! Wollen Sie, daß ich Ihnen das bringe?) – Sie können das am Schluß der Tagesordnung als Berichtigung bringen, aber Sie sollen mich in den 8 Minuten sprechen lassen. (Abg. Mag. Stadler: Fiedler sagt, die höchsten Bezüge in der Europäischen Union ... !)

Es ist reichlich kennzeichnend für Sie, daß Sie nicht bereit sind zuzuhören, sondern nur hineinplärren und glauben, damit irgend etwas beweisen zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das steht hier! Herr König, lesen Sie!)  – Haben Sie bitte die Freundlichkeit, ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Sie haben gesehen, daß ich Ihnen aufmerksam zugehört habe. Das ist eine Vorgangsweise, die eines Klubobmanns unwürdig ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Jetzt hören Sie einmal auf und lassen Sie sich auch einmal etwas sagen, dann können


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