Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 71

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12.52

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich zu den bisherigen Diskussionsbeiträgen festhalten: Es handelt sich bei dem von vier Parteien getragenen Vorschlag um ein Modell, das Transparenz bietet, das für jeden österreichischen Staatsbürger nachvollziehbar ist und klarlegt, was Politiker in Zukunft verdienen sollen.

Ich möchte folgendes klarstellen: Ein Repräsentationspauschale im Bundeskanzleramt dient nicht dazu, den Bundeskanzler in irgendeiner Form zu bereichern, sondern ist ein Betrag, der nach außen wirkt. Damit wird Österreich bei Staatsempfängen und Besuchen dargestellt. (Abg. Dr. Haider: Wer zahlt es denn? – Abg. Mag. Stadler: Wer bezahlt es denn? Der Steuerzahler, der Bürger zahlt das!)

Folgende weitere Klarstellung möchte ich bringen: Es gibt keine Abfertigungen mehr. Die Bezugsfortzahlung ist an Bedingungen gebunden, die darin gipfeln, daß nur dann, wenn kein eigener Verdienst für den Politiker möglich ist, eine befristete Fortzahlung des Entgelts stattfindet. Aber grundsätzlich gibt es keine Abfertigung, grundsätzlich gibt es nach Abschluß der Politikertätigkeit kein Geld mehr, außer der Politiker hat keine Verdienstmöglichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Bitte.

12.53

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen etwas über den Drittvergleich erzählen. Ich habe viele Stunden in dieser Kommission verbracht, und es war immer mein besonderes Bestreben, zu fragen: Was immer wir hier beschließen – was ist mit der Drittvergleichsfähigkeit?

Wir alle, die wir in unserem Leben, in unserem Beruf bereits Gehälter und insbesondere Managementgehälter festgelegt haben, wissen, daß es zu den schwierigsten Aufgaben gehört, die Gehälter fair, gerecht, leistungsfördernd und verschiedenen anderen Aspekten entsprechend zu gestalten. Aber normalerweise gibt es in einem Unternehmen eine Hierarchie. Da gibt es einen Chef, und dieser Chef sagt, wieviel der andere in der jeweiligen darunter liegenden Hierarchiestufe verdienen soll.

In diesem Fall sind wir, das Parlament, die höchste Hierarchiestufe, und wir haben, was noch schwieriger ist, unsere eigenen Gehälter festzulegen. Wir haben darüber hinaus – erschwerend und abweichend zur Wirtschaft – eine weitere Schwierigkeit: Es gibt keine Leistungskomponente, wir haben keine Parameter, an denen unsere Leistung gemessen werden kann, die tauglich ist und zur Basis der Entlohnung gemacht werden kann.

Wir haben außerdem, das muß man auch sagen, ein aus gutem Grund – weil viele, viele Male enttäuschtes – mißtrauisches und bedauerlicherweise auch manipuliertes Publikum. Wir haben beeinflußte Zuhörer. Das fängt schon bei den Journalisten an, die sozusagen mit der Verlockung des Opportunismus – so nach dem Motto: "Die haben eh zuviel, die verdienen das eh nicht!" – geködert werden.

Unter diesen Umständen war es das Wichtigste, daß das, was wir beschließen, drittvergleichsfähig ist und auch dargestellt werden kann. Ich möchte dies im folgenden versuchen.

Kommen wir zu den Aktivbezügen. Wir haben im Nationalrat Aktivbezüge von rund 100 000 S brutto – das liegt in der Mitte; es geht hinunter bis 60 000 S –, bis zu 200 000 S brutto.

Meine Damen und Herren! Diejenigen von uns, die Managementbezüge kennen, die sich in der österreichischen Wirtschaft auskennen, wissen, daß das ein drittvergleichsfähiger Bezug ist. Nur


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