Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 72

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diejenigen, die sich überhaupt nicht auskennen, können hier sagen: "Das ist viel zuviel! Die verdienen ja alle viel weniger!"

Die Manager in Österreich, und zwar viele Tausende Menschen (Abgeordnete Madl und Rossmann: Erfolgreiche Manager!) , die sich dafür sehr anstrengen müssen – wie ich und meine Mitarbeiter zum Beispiel –, verdienen in dieser Größenordnung. Wir wollen ja solche, wir wollen hart arbeitende, tüchtige und talentierte Menschen, und nicht nur die schreienden "Flaschen"! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Drittvergleichsfähigkeit, was die Pensionsbezüge betrifft. Wenn wir vom öffentlichen Bereich absehen – diesen haben wir zu Recht diskutiert und auch gegeißelt; da haben wir noch Handlungsbedarf –, dann stellen wir fest: Wir haben in diesem Land eine Pflichtpension für die meisten ASVG-Versicherten oder, je nach Berufsgruppe, andere Pflichtpensionen. Darüber hinaus haben wir seit einigen Jahren eine sinnvolle Einrichtung, nämlich die zweite Säule des Pensionssystems: das Pensionskassengesetz.

Wenn wir bei jenen, die noch keine Ansprüche haben, rechtsbrechend eingreifen und ihnen etwas wegnehmen, was ihnen rechtlich zusteht, dann entspricht das nicht dem Vertrauensgrundsatz. Es ist daher auch nicht machbar. Das weiß der Jörg ja ganz genau; er negiert es nur in dieser Debatte.

Wenn wir also den Rechtsgrundsatz aufrechterhalten wollen, dann müssen wir die Altpensionen – unter Umständen ein anderes Mal und zu einem anderen Zeitpunkt, wenn das notwendig ist – rechtlich korrekt regeln. Heute ist es so: Wenn keine Anwartschaften bestehen, dann gibt es ASVG-Pensionen und Pensionskassen, und das ist drittvergleichsfähig. Das gibt es auch in der Wirtschaft, das gibt es auch in Unternehmungen, die hart und nach den Marktgesetzen geführt werden. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Drittvergleichsfähigkeit, was die Entgeltfortzahlung betrifft, die der Herr Stadler nicht verstanden hat, und offensichtlich hat sie auch der Jörg nicht verstanden; offensichtlich haben sie das noch gar nicht gelesen.

Normalerweise wird ein Dienstvertrag in diesem Rang, den wir hier diskutieren, auf Zeit abgeschlossen, in der Regel auf vier Jahre, zum Beispiel ein Vorstandsmandat. Und in diesen vier Jahren ist der Bestellte nicht abzuberufen. Man kann ihn aus dem Amt nehmen, man kann sagen: Du verlierst deine Vorstandskompetenz!, aber er verliert in keinem Fall seine Vierjahresgage. Das ist ein fester Grundsatz.

Wenn ich jemanden frage: Bitte, willst du für mich arbeiten?, und derjenige sagt: Jawohl, vier Jahre lang bin ich dein Vorstand!, dann kann ich nicht nach einem Jahr sagen: Jetzt habe ich es mir anders überlegt, du bist eigentlich nicht gut genug! oder was auch immer. Das kann ich mir erst nach vier Jahren überlegen und ihn gegebenenfalls nicht wiederbestellen. Das ist die Regelung in der Wirtschaft!

Da wir das in der Politik nicht machen können, weil wir natürlich dem Willen des Souveräns, des Wählers nicht vorgreifen können, können wir aber wenigstens folgendes machen – und das haben wir getan –: Wir können das Risiko für denjenigen, der einen solchen Vertrag auf Zeit abschließt, insofern mildern, als wir sagen: Wenn du deinen Beruf aufgibst, wenn du keinen Anspruch auf Rückkehr hast, wenn du kein Beamter bist, wie etwa Herr Kollege Kostelka – daher ist dieses Beispiel vom Jörg so besonders falsch; Kollege Kostelka könnte nicht eine Minute lang die Entgeltfortzahlung beanspruchen –, wenn du also kein Rückkehrrecht, auch kein vertragliches Rückkehrrecht in einen zivilen Beruf hast – wie zum Beispiel Herr Staribacher es gehabt hätte; nicht eine Minute lang hätte er es bekommen –, und wenn du keine Pensionsberechtigung hast, dann gebe ich dir eine Entgeltfortzahlung, und diese ist sogar noch begrenzt.

Meine Damen und Herren! Das ist eine vernünftige Regelung, das ist eine drittvergleichsfähige Regelung, das ist eine Regelung, die sicherstellt, daß wir unsere Probleme hinsichtlich des Nachwuchses in der Politik – des Qualitätsnachwuchses natürlich! – wenigstens ansatzweise lösen können. Ohne solche Regelungen bekommen wir die guten Leute überhaupt nicht mehr in


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