Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 80

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sorgen, wenn man einmal beginnt, vor der eigenen Türe zu kehren. Wir haben daher auch der Öffentlichkeit, auch den vielen Vereinen, die zu uns kommen und sagen: Nehmt doch eure Gehälter, gebt es uns weiter!, gesagt: Nein, wir tun das nicht! Wir wollen keine arbeitslosen Einkommen, und wir wollen, daß das einmal zu einem Prinzip wird im Hohen Haus.

Insofern freut es mich wirklich, daß wir uns diesem Prinzip jetzt annähern, nach mühevollen Diskussionen und leider auch nach einem großen Flurschaden für das Ansehen der Politik insgesamt. Die Namen sind ja schon gefallen, sie ziehen sich leider durch alle Fraktionen; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Der Flurschaden war groß, aber es ist zumindest einmal ein Fortschritt, den wir hier erzielen. Es sollen ja auch die Leute in Österreich hören, daß es Fortschritte gibt und man auch einmal von besseren Beispielen lernt.

Zum Lebenseinkommen. – 60 000 S netto, das wäre mehr, als jetzt beschlossen wurde, und insofern wäre das eine deutliche Mehrbelastung der SteuerzahlerInnen. Der dramatische Punkt, der in der Öffentlichkeit zu Recht für viel böses Blut gesorgt hat, waren einerseits die arbeitslosen Einkommen – Gagen von 30 000 S, 40 000 S und mehr, für die jemand nicht einmal den kleinen Finger bewegen mußte, und es waren zum anderen die Doppel- und Dreifachpensionen, Pensionen, die nach einer relativ kurzen Zeit – neben der normalen Pension! – bezogen werden können. Auch damit wollten die Grünen, seit sie im Parlament sind, seit 1986, Schluß machen. Das ist jetzt erreicht.

Und das ist der wesentliche Punkt: Ob jemand in Zukunft eine ASVG-Pension bekommt oder eine andere gesetzliche Pension, wie jeder andere Österreicher und jede andere Österreicherin, nach einem nach finanzmathematischen Grundsätzen berechneten Pensionskassenmodell, wie es auch viele, viele zigtausend Österreicherinnen und Österreicher haben, oder ob man nach zehn Jahren Zugehörigkeit zu diesem Hause eine Pension von 40 000 S netto und mehr bekommt, das ist ein gravierender Unterschied. Daher ist es völlig richtig, wenn hier in dieser Debatte gesagt wurde, das Lebenseinkommen der Politikerinnen und Politiker wird spürbar gemindert. Ich persönlich halte das, neben der Abschaffung der arbeitslosen Einkommen, für den entscheidenden Vorteil dieses neuen Modells. (Beifall bei den Grünen.)

Nur noch eins zu den Abfertigungen und den Spesenregelungen: Abfertigungen, auch das wurde bereits gesagt, gibt es nicht mehr. Es gibt in bestimmten Fällen eine Fortzahlung des Bezuges. Das könnte man ablehnen, aber ich persönlich halte das für einen Vorteil, ich persönlich halte das für eine der wichtigsten Regelungen, es sei denn, man tritt für ein Modell ein, das eben heißt: Berufspolitikerin und Berufspolitiker.

Meine Damen und Herren! Es wird in Zukunft immer weniger möglich sein, einen Zivilberuf neben einem politischen Mandat auszuüben. Die Tätigkeit in der Gesetzgebung ist eine sehr anspruchsvolle, auch eine sehr zeitintensive. Diejenigen – und ich gehe davon aus, daß das die große Mehrzahl der Mitglieder dieses Hauses betrifft –, die ihren Beruf ernst nehmen, stehen ja auch der Bevölkerung zur Verfügung, und zwar nicht nur unter der Woche, sondern selbstverständlich gerade auch an Wochenenden. Die reisen quer durch das Bundesgebiet, nehmen an Diskussionen teil und sind einfach präsent. Das ist schwer vereinbar mit jedem anderen Beruf. Wenn man also will, daß Abgeordnete nicht ausschließlich zwischen ihrer Ausbildung und dem Eintritt in die Alterspension nur in diesem Haus hier sein können, dann müssen wir Weichen schaffen, durch die es möglich wird, die Politik zu verlassen, sich einen neuen Beruf zu suchen und dafür auch eine Mindestabsicherung zu haben.

Es ist nicht so leicht heute – auch nicht für jemanden, der im Hohen Haus war –, mit 40 oder 45 Jahren einen neuen Beruf zu ergreifen. Es sind nicht alle so "gestellt", daß sie ein ererbtes oder sonstwie beschafftes Vermögen ihr eigen nennen und daher sagen können: Was pfeift mich das! Ich möchte, daß es politisch interessierten Menschen möglich ist, eine gewisse Zeit ihres Lebens, eine, zwei, vielleicht drei Legislaturperioden, diesem Hohen Haus anzugehören und ohne völlige Gefährdung der eigenen Existenz wieder in einen anderen Beruf zu wechseln.

Diese Regelung greift nicht in dem Moment, in dem einer irgendein anderes Einkommen hat oder auch nur das Recht, in einen Beruf zurückzukehren. Es kann jemand nicht sagen: Ich habe


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