Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 94

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Ich verlese folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

In Artikel 1 § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet:

"§ 9 (1) Jede/r Abgeordnete und jede/r Bundesrat/rätin hat sämtliche Einkommen, die pro Jahr 14 000 S übersteigen, gegenüber dem Präsidenten des Nationalrats offenzulegen. Einkommen aus Vermögen sind nicht zu berücksichtigen. Der Präsident des Nationalrats faßt die Meldungen in einer Liste zusammen, die öffentlich aufzulegen ist."

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Das ist die erste Einladung, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen. Wir können dann über eine Volksabstimmung diskutieren, wenn Sie tatsächlich bereit sind, alles offenzulegen.

Ich verlese die zweite Einladung und damit den zweiten Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

In Artikel 1 § 1 Abs. 1 wird der Ausgangsbetrag von "100 000 S" durch den Betrag "92 857 S" ersetzt.

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Das ist ein Vorschlag, den wir in der Debatte vorgebracht haben; dadurch würde das jährliche Einkommen mit 1,3 Millionen Schilling begrenzt werden. Dieser Vorschlag ist selbstverständlich genauso diskussionsfähig und diskussionswürdig wie jeder andere Vorschlag. Es ist unser Vorschlag; wir stehen dazu und bringen ihn deshalb zur Abstimmung.

Der dritte Antrag lautet:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (687 der Beilagen)


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