Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 108

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Wir ziehen aber auch weitere Auslagerungen von Aufgaben an andere Berufskreise in Österreich, zum Beispiel an die Notare, in Betracht.

Schließlich möchte ich hier kurz erwähnen, daß wir in Übereinstimmung mit der Personalvertretung auch festgestellt haben, daß es zu keiner einzigen Schließung eines Finanzamtes kommen wird. Wir werden lediglich manche Aufgabenbereiche konzentrieren, indem etwa bei zwei nebeneinander liegenden Finanzämtern überprüft wird, ob manche Agenden in einem stärker zusammengefaßt werden können, ohne Kundenfreundlichkeit und Bürgernähe damit zu beeinträchtigen. Das bedeutet, daß Leistungen des Finanzamtes für den Bürger, für Private – wie die Bearbeitung der Familienbeihilfe oder anderer Dinge –, weiterhin vor Ort erbracht werden. Die Abrechnung für große Firmen hingegen kann ohne weiteres um zehn Kilometer verlagert werden, denn einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer kann man diesen Weg sehr wohl zumuten.

All diese Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, die teilweise auch in einer Nichtbesetzung frei werdender Stellen bestehen, werden natürlich geschlechtsunspezifisch vorangetrieben. Wir stehen diesbezüglich selbstverständlich in sehr engem Kontakt mit der Frauenbeauftragten im Finanzbereich. Ich habe im übrigen erst vor etwa 14 Tagen mit Frau Kollegin Fritz und allen Länderbeauftragten im Rahmen einer sehr langen Sitzung eingehende Gespräche geführt. Wir haben versucht beziehungsweise wir versuchen, auf alle vorgebrachten Anliegen einzugehen.

Es ist richtig, daß wir in der Anfragebeantwortung nicht ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand im speziellen alle Antworten geben konnten, um die Sie ersucht haben. Ich habe, um einige Aufhellung zu bringen, versucht, zumindest für den Zentralbereich im Finanzministerium nun selbst eine solche Statistik zu erheben, und ich möchte Ihnen kurz, geordnet nach Geschlechtern, vortragen, wie sich in der Zentrale die Pensionierungen, die Beendigung von Dienstverhältnissen durch Zeitablauf, aber auch die Pragmatisierungen 1995/96 zu Buche geschlagen haben.

Ich komme zuerst zu Pensionierungen in der Zentralstelle. Im Jahre 1995 wurden beim Finanzministerium neun Beamte und vier Beamtinnen in den Ruhestand versetzt. Weiters haben im Jahre 1995 neun weibliche und ein männlicher Vertragsbediensteter die Auflösung ihres Dienstverhältnisses aus dem Grund der Inanspruchnahme der Pension beantragt. Im Jahre 1996 wurden 13 Beamte und drei Beamtinnen in den Ruhestand versetzt und haben fünf weibliche und ein männlicher Vertragsbediensteter die Auflösung ihres Dienstverhältnisses aus dem Grund der Inanspruchnahme der Pension beantragt. – Hier ist also ein statistisches Übergewicht der männlichen Dienstnehmer festzustellen.

Zweitens, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf: Im Jahre 1995 endeten sieben vertragliche Dienstverhältnisse durch Zeitablauf, die alle Frauen betroffen haben. Im Jahre 1996 endeten je zwei vertragliche Dienstverhältnisse bei Männern und Frauen durch Zeitablauf. Zu diesen Beendigungen ist jedoch festzuhalten, daß einige dieser Dienstverhältnisse trotz Bereitschaft des Dienstgebers zur Verlängerung über ausdrücklichen Wunsch der jeweiligen Bediensteten nicht verlängert wurden, da diese offensichtlich bereits anderweitig Stellenangebote hatten. Weiters wurden einige Dienstverhältnisse, die zwecks Erprobung am Arbeitsplatz befristet abgeschlossen wurden, aufgrund mangelnder Diensterfüllung nicht verlängert.

Dritter Punkt, Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in der Zentralstelle: Im Jahre 1995 wurden drei Männer und sechs Frauen in das öffentliche Dienstverhältnis aufgenommen, im ersten Halbjahr 1996 wurden fünf Männer und drei Frauen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen. Es ist darauf hinzuweisen, daß im Bereich der Zentralleitung seit Sommer 1996 grundsätzlich Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, die ab diesem Zeitpunkt eingelangt sind, vorerst keiner abschließenden Erledigung zugeführt werden, da der Überlegungsprozeß hinsichtlich einheitlicher Kriterien für Pragmatisierungen noch nicht abgeschlossen ist. Das betrifft aber Männer und Frauen in gleichem Maße. Aus diesem Grund sind die seither eingelangten Ansuchen von 18 weiblichen und drei männlichen Bediensteten noch nicht aufrecht erledigt.


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