Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 124

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Ebenfalls im Jahre 1988 beschloß der Nationalrat im Rahmen einer Entschließung, daß – ich zitiere – "die Bundesregierung ersucht wird, darauf hinzuwirken, daß im Bereich der öffentlichen Wirtschaft bei Neubestellung von Vorstandsmitgliedern leistungs- und erfolgsorientierte Entlohnungen vorgesehen und überhöhte erfolgsunabhängige Bezüge vermieden werden."

Da nunmehr die sogenannte Bezügepyramide für Politiker mit der heutigen Vorlage beschlußreif vorliegt, erscheint es notwendig, diesen Schritt einer klaren, nach Leistung und Verantwortungs-bereich gestaffelten Bezügebegrenzung auch in staatsnahen Unternehmungen umzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, folgende Maßnahmen zu setzen:

öffentliche Ausschreibung aller Vorstands- und Geschäftsführerfunktionen,

Schaffung erfolgsabhängiger Jahres-all-in-Bezüge,

leistungsorientierte, mit Erfolgskomponenten ausgestattete Verträge, die sich unter anderem an folgenden Parametern orientieren sollen: wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, insbesondere unter Bedachtnahme auf Gewinn-, Umsatz-, Exportentwicklung sowie die Absicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Bedachtnahme auf die Entlohnung in der jeweiligen Branche.

Die Festlegung eines Rahmens für die Verträge ist durch eine Kommission, bestehend aus Personalberatern, Wirtschaftstreuhändern und Managern, zu erarbeiten.

Aufgrund verpflichtender Branchenvergleiche haben die Unternehmungen unter Zuziehung von Personalberatern beziehungsweise Wirtschaftstreuhändern die Bezüge für die einzelnen Mitarbeiter innerhalb dieses Rahmens festzulegen.

Die Bezüge für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in diesen Unternehmungen sind zu veröffentlichen.

Die Entscheidungsträger für Auswahl und Bestellung von Führungskräften sind jeweils zu veröffentlichen.

Die Pensionsregelungen für derartige Spitzenfunktionen haben sich an dem System des Bezügebegrenzungsgesetzes zu orientieren.

Diese Maßnahmen sollen auch für Länder und Gemeinden gelten. Der Rechnungshof hat sodann über die erfolgte Umsetzung dieser Vorgaben in den einzelnen Unternehmungen einen Bericht zu erstatten.

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Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag, denn er rundet die heutige Gesetzesvorlage ab und setzt ihre Grundzüge auch in den staatsnahen Wirtschaftsbereichen um. Erst damit wird das gesamte Ergebnis für den Bürger auch in diesen Bereichen kontrollierbarer, durchschaubarer und damit besser. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.47


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