Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 174

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Insgesamt bringt dieses Gesetzespaket Fortschritte in der Verwaltungsreform. Ich erwähne als Beispiel die Teilzeitregelung für Beamte. Auf Antrag ist es nun möglich, die Arbeitszeit bis zu einem Minimum von 20 Wochenstunden flexibel zu gestalten. Dadurch gibt es Spielräume für die Damen und Herren im öffentlichen Dienst und auch für die Dienststellen und somit erhöhte Effizienz. Auch dem Spargedanken wird damit Rechnung getragen.

Apropos Spargedanken: Es hat im Verfassungsausschuß eine Diskussion zur Problematik um die Sonderzahlungen für Rechtspraktikanten gegeben, die ab 1. Juni 1997 eingestellt werden. Kürzungen sind für die Betroffenen nie erfreulich! Meiner Ansicht nach ist aber ein monatlicher Ausbildungsbeitrag – und nichts anderes ist das – in der Höhe von 15 281 S durchaus großzügig, wenn man bedenkt, daß andere Berufsgruppen auf überhaupt nichts Vergleichbares bauen können.

Meine Damen und Herren! Der Zugang ist weiterhin gesichert. Es gibt keinen Numerus clausus oder ähnliches, allerdings die Kürzung der Sonderzahlungen.

Wir haben uns auch darüber verständigt, daß seitens des Justizministeriums Kriterien für die Ausbildung von Juristen ausgearbeitet werden sollen. Es ist nämlich die qualitative und quantitative Belastung von Rechtspraktikanten durchaus unterschiedlich.

Verwaltungsreform ist Knochenarbeit, die in der "kleinen Sozialpartnerschaft" geleistet wird. In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum derzeitigen Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer im öffentlichen Dienst.

Wie schon öfter in der Vergangenheit gibt es nun Spannungen und Auseinandersetzungen, in letzter Zeit auch Streikdrohungen, auch ein gewisses Säbelrasseln der Gewerkschaft. Meine Damen und Herren! Es geht nun darum, kühlen Kopf zu bewahren und sich die Fakten vor Augen zu halten. Im Jahre 1996 entstand trotz einer Nullohnrunde im öffentlichen Dienst und der bekannten Einmalzahlung für den Dienstgeber aufgrund der Biennalsprünge ein Mehraufwand in der Höhe von 2,1 Prozent. Im Vergleich dazu stieg im selben Jahr dieser Aufwand bei den Privatbediensteten um nur 1,9 Prozent. Das ist die Dynamik des Systems!

Um das Budgetziel zu erreichen, können bei einem natürlichen Abgang von 3 Prozent des Personals nur 0,5 Prozent der Posten nachbesetzt werden. Hält man sich – und das ist meiner Ansicht nach wichtig – diese Zahlen nüchtern vor Augen, dann hat man Verständnis und unterstützt den zuständigen Staatssekretär in seiner, wie es die Medien nennen, "harten Linie". Ich hoffe natürlich, wie auch der Herr Staatssekretär, auf Konsenslösungen, wie sie in der Vergangenheit möglich waren.

Insgesamt, so meine ich, ist es ein gutes Gesetzespaket. Die SPÖ-Fraktion wird zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

20.35

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die Rede des Abgeordneten Kräuter, in der er so heftig an die Disziplin appelliert und gemeint hat, daß da ja nicht nachgegeben werden solle, bietet mir eine gute Möglichkeit einzuhaken.

Herr Abgeordneter Kräuter! Nehmen Sie sich und Ihre Kollegen von den Regierungsparteien einmal bei der Nase, und schauen Sie sich die Entwicklung beim amtlichen Kilometergeld an! Sie können noch so sehr an die Lohndisziplin appellieren: Appellieren Sie dabei aber auch an Disziplin, wenn es um die Erstattung des amtlichen Kilometergeldes geht.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie wissen genausogut wie ich, daß im Jahre 1983, als das amtliche Kilometergeld 3,40 S betrug, sowohl der Benzinpreis als auch die Versicherungsabgaben, die man für die Haftpflichtversicherung leisten mußte und die inzwi


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