Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 182

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(2) In der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/1997, treten in Kraft:

1. § 19 samt Überschrift mit Wirksamkeit vom 1. September 1996,

2. § 14 Abs. 3 mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1997.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung dazu: Heute wird, wenn die Koalition diesbezüglich dicht hält, beschlossen werden, daß den Rechtspraktikanten in Zukunft 14 Prozent vom Bruttogehalt gekürzt werden soll, das sind 20 Prozent vom Nettogehalt. Ich glaube, daß wir gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir auch darauf achten sollten, daß die Einkommen nicht geschmälert werden, einem derartigen Vorhaben nicht zustimmen können, insbesondere auch in einer Zeit, in der offensichtlich Akademikerfeindlichkeit festzustellen ist. Wie wir alle wissen, wurde den Zahnmedizinern bereits vor einem Jahr das Einkommen um ein Drittel gekürzt. – Ich persönlich frage mich da: Wer wird der nächste sein? Werden es die Turnusärzte, die Einkommenseinbußen zu erleiden haben? (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich halte es auch von gewerkschaftlicher Seite für wirklich bedenklich, wenn einer Gruppe Gehaltskürzungen – und zwar aus rein budgetären Gründen, Abgeordneter Khol hat das erwähnt – verordnet werden, die keine Lobby hat und bei welcher es sich darüber hinaus um Leute handelt, die in Ausbildung stehen. Herr Abgeordneter Khol! In Zukunft werden wir dann vielleicht daran gehen, einem Maturanten, der in Staatsdienst tritt, auch noch das 13. und 14. Gehalt zu streichen, weil er im ersten Jahr noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringt, oder in anderen vergleichbaren Fällen eine Lohnkürzung zu verordnen!

Ich glaube, es ist gerade am heutigen Tag, nachdem wir Politiker auch kräftig in die Kassen gegriffen und unser Einkommen erhöht haben, äußerst bedenklich, daß wir ausgerechnet bei den Schwächsten, nämlich bei jenen, die erst im Aufbau ihrer Karriere stehen, anfangen, Gehaltskürzungen nur aus Spargründen zu verordnen. Ich glaube, das Hohe Haus hat sich in diesem Punkt zu schämen, wenn es unserem Antrag nicht folgt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden eben verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatterin findet nicht statt.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte, den jeweiligen Platz unverzüglich einzunehmen. 

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 688 der Beilagen.

Die Abgeordneten Böhacker und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen einen Abänderungsantrag vorgelegt.

Schließlich hat Abgeordneter Mag. Stadler das Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich mehrerer Bestimmungen gestellt.

Die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen haben einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht.


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