Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 20

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Nach dem Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank Austria ist der parteipolitische Einfluß auf die Banken nicht nur nicht zurückgedrängt sondern nun sogar verstärkt worden. So erfolgte etwa die Verkaufsentscheidung erst dann durch die zuständigen Organe, nachdem durch Parteienvertreter von SPÖ und ÖVP, wie dies Bürgermeister Michael Häupl in der Sitzung des Sparkassenrates der AVZ vom 24. Jänner 1997 ausdrücklich bestätigt hat, die Zustimmung erteilt wurde.

Die Parteienverhandlungen brachten damals zwischen SPÖ und ÖVP folgendes Ergebnis, das als "künftige Vorgangsweise bei Privatisierung und Kapitalmarktreform sowie CA-Verkauf" schriftlich festgehalten und von Spitzenvertretern unterschrieben wurde:

"1. Stimmrechtsanteile von AVZ und Wiener Holding an der BA werden innerhalb von 5 Jahren auf unter 25 % reduziert (Umtausch von Aktien oder Kapitalerhöhung oder Verkauf). Die Stimmrechte des darüberliegenden Teils werden zwischenzeitlich von Treuhändern wahrgenommen. Bei vorhandenen Marktmöglichkeiten besteht die Absicht, innerhalb von weiteren zwei Jahren diesen Prozentsatz auf unter 20 % zu reduzieren. Ab dem 6. Jahr werden die über 20 % liegenden Anteile der Stimmrechte gleichfalls von den Treuhändern wahrgenommen.

2. Abgabe der 19 % Bundesanteile an der Bank Austria in möglichst breiter Streuung an Private im Jahr 1997.

3. CA bleibt als selbständiges Unternehmen für die Dauer von mindestens 5 Jahren erhalten (ausgenommen Teilfunktionen).

4. Arbeitnehmer: Erhaltung der Arbeitsplätze in der CA. Personalreduktion nur durch natürlichen Abgang.

5. Bereinigung bei Investkredit und Kontrollbank durch Abgabe der CA-Anteile abzüglich GC-Anteile an andere Anteilshaber und Anbot aller Anteile der GiroCredit durch die AVZ mit ehestmöglicher Abgabe. Keine Beteiligung der BA bei der PSK-Privatisierung.

6. Kein asset-stripping (gilt nicht für Regionalbanken, Investbank, ÖRAG, ...)

7. Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt ermittelt durch internationalen Gutachter für den Vorteil aus der Gemeindehaftung gemäß neuem Sparkassengesetz.

8. Umtauschangebot für CA-Aktionäre / zusätzlich die Möglichkeit einer Barabfindung für Stammaktien bis maximal S 200.000,-- Kurswert von natürlichen Personen (850 abzüglich 15 %). Absicherung gegen Mißbrauch.

9. Anbot für CA-Mitarbeiter zum Erwerb von Aktien der CA bis max. 500 Mio. S Verkaufspreis.

10. Privatisierungsgesetz: Ausschreibungsbedingungen und Zuschlag bei Veräußerung von Bundesvermögen bedarf Zustimmung der Bundesregierung. In diesem Gesetz sollen alle bisherigen Ermächtigungen umfaßt werden. Bericht an den Hauptausschuß.

11. Die Ausnahmeregelung für die Konsolidierung wird mit 31.12.1998 befristet.

12. Erstellung eines Übernahmerechtes.

13. Novellierung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt.

14. Die Umwandlung der Wiener Börse in eine AG unter Beteiligung der Emittenten, Investoren und Banken.

15. Punkte 10 – 14 sind über Regierungsvorlage bis Sommer 1997 zu beschließen.

16. Je eine Milliarde Schilling für Forschung/Entwicklung und Exportpromotion in den Jahren 1998 und 1999 analog 1997.


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