Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 71

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sind. Die WestLB erwarb auf dem Weg einer Kapitalaufstockung ungefähr 10 Prozent der Anteile der Bank Austria. Es wurde auch ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen, der zitiert wurde. In diesem Zusammenhang bedauere ich zutiefst, daß – aber das ist wahrscheinlich in einem Parlament so – man sehr unscharf argumentiert.

Es ist richtig, daß es einen Gesellschaftervertrag gibt, der zwei wesentliche Bereiche hat. Erstens postuliert er ein Vorkaufsrecht, und zwar ein wechselweises (Abg. Mag. Stadler: Die Bank Austria kauft die WestLB!) , denn – und das muß man ja auch wissen – die WestLB hat ja nicht knapp 5 Milliarden Schilling in die Bank Austria hineingezahlt, weil sie eine karitative Ader hat, sondern aus einer wirtschaftlich-strategischen Überlegung einer Kooperation zwischen einer großen deutschen Bank und der größten österreichischen Bank vor allem im Hinblick auf die Bearbeitung der neuen Märkte im Osten.

Hier gibt es einen Kooperationsvertrag, der natürlich, weil ja dann die eine Bank diese Strategie vernachlässigen könnte (Abg. Dr. Haider: Die Bank Austria kauft die WestLB!) , ein Vorkaufsrecht enthält, einen Kooperationsvertrag, in dem in der Tat drinnensteht, was Sie hier verbal sehr kräftig zum Ausdruck gebracht haben – Verwendung von Bilanzgewinnen, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, Kapitalherabsetzung, Auflösung der Geschäfte (Abg. Dr. Haider: Mit einem Wort ein Beherrschungsvertrag!) –, indem Sie sagen, das ist ein Beherrschungsvertrag.

Herr Abgeordneter Dr. Haider! Es tut mir sehr leid, ich nehme an, Sie kennen den Gesellschaftervertrag, sonst hätten Sie ihn nicht zitieren können. Dabei haben Sie den Punkt 1.4 vergessen (Abg. Haigermoser: Wer hier etwas vergißt, ist der Bundeskanzler!) , denn Sie argumentieren ja die Knebelung, daß damit Einstimmigkeit vereinbart wurde. Im Punkt 1.4 steht jedoch deutlich drinnen: "Soferne gemäß den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.3 keine Einigung erzielt wird, sind die Gesellschafter in der Ausübung ihrer entsprechenden Gesellschafterrechte frei." (Abg. Dr. Haider: Na und?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sagt ganz klar aus, daß die Argumentation des Beherrschungsvertrages eine Schimäre ist (Abg. Dr. Haider: Na geh!) , eine willkürliche und überzogene und auch falsche Interpretation dieses Kooperationsvertrages. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum zweiten, meine Damen und Herren: Dieser Kooperations- und Gesellschaftervertrag ist befristet abgeschlossen worden. Auch das hat einen Grund. Denn die wechselweise vorgesehene faktische Möglichkeit, Vorkaufsrechte wahrzunehmen, war nicht nur ein aus Sicht der WestLB notwendiger Schutzmechanismus für den Fall, daß die Bank Austria möglicherweise an ein anderes Konkurrenzunternehmen weitere Anteile veräußert, sondern auch ein Schutzmechanismus der AVZ, daß nicht die WestLB innerhalb einer sehr kurzen Zeit ihrerseits ihre Anteile weiterverkauft. (Abg. Dr Haider: Rührend! Wirklich rührend!) Etwas völlig Normales in einem solchen Gesellschaftervertrag, bitte. (Abg. Dr. Haider: Christkind und Weihnachten zugleich!) Wer sich in diesem Bereich auskennt, weiß, daß solche Verträge üblich sind. (Abg. Dr. Graf: Wie ist das mit der Wiener Städtischen? Hat die Wiener Städtische die gleichen Rechte? – Abg. Dr. Haider: Beenden Sie die Märchenstunde, Herr Minister!)

Und noch etwas, meine sehr verehrten Damen und Herren: Nicht nur das Vorkaufsrecht, sondern auch die gesamte Kooperation endet mit 21. März des Jahres 2001.

Der eigentliche Punkt, um den es jetzt geht, ist, daß uns vorgehalten wird – oder der untaugliche Versuch dazu unternommen wird –, in der Koalitionsregierung gebe es Probleme. Wobei es in der Tat so ist – und das ist das Natürliche in einer Koalitionsregierung –, daß es Probleme gibt, die man ausdiskutieren kann, um zu Lösungen kommen. (Abg. Dr. Haider: Da muß man den Koalitionspartner informieren!)

Ihre Überlegung dabei ist natürlich eine völlig andere. Sie wollen hier irgend etwas fallenlassen und letztendlich polarisieren. Das wird Ihnen nicht gelingen, und ich werde dann zum Schluß auch noch sagen, warum. (Abg. Ing. Reichhold: Warum einen Geheimvertrag abschließen? – Abg. Dr. Haider: Herr Minister, warum haben Sie die Vertraulichkeit vereinbart?) Das ist ein privatrechtlicher Vertrag. (Abg. Dr. Haider: Damit die ÖVP nichts davon weiß?) Ich komme auch


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