Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

darauf noch zu sprechen. Wenn Sie mir zuhören, brauche ich nicht so lange. Aber ich muß das ganz einfach ein bißchen ausführlicher bringen, denn dann sind meine Aussagen vielleicht nicht so leicht mißverständlich interpretierbar. (Abg. Dr. Haider: Warum haben Sie die Vertraulichkeit vereinbart, wenn eh alles so klar ist?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun kommen wir zur nächsten Etappe. Ich sagte, dieser Kooperationsvertrag wurde 1995 unterschrieben. Die Frage der Beteiligung beziehungsweise des Kaufes der Anteile der CA durch die Bank Austria stellte sich ein Jahr später. Ein Jahr später! Und in diesem Vertrag, der unterschrieben worden ist, steht auch drinnen, wie, in welcher Form, in welcher Zeitdauer und auf welche Art sich die Anteilsverwaltung der Zentralsparkassa an der Beteiligung der Bank Austria zurückzieht.

Und da hier fünf Jahre, 25 Prozent, und sieben Jahre, 20 Prozent, steht, darf ich Ihnen die Rechnung ohne weiteres aufmachen. Eine weitere Kapitalaufstockung der Bank Austria, die jetzt erfolgt, wird den Anteil der AVZ auf unter 35 Prozent zurückbringen. Die Umtauschaktion CA/BA wird, wenn das nur die Hälfte der Aktionäre annimmt, den Anteil der AVZ auf unter 30 Prozent zurücknehmen, sodaß es überhaupt kein Problem sein wird, ohne eine Veräußerung allein durch Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren vertragskonform, wie mit dem Koalitionspartner vereinbart, auch diese Vereinbarung einzuhalten. (Abg. Dr. Haider: Alles paletti!)

Wenn Sie weiters sagen, aufgelöst muß werden, sind Sie unscharf im Lesen, denn im selben Punkt 17 steht nicht, man kann auflösen, wenn irgend etwas passiert, sondern wenn der Punkt 1, nämlich die Verpflichtung – und darum ging es damals –, die organschaftliche Verpflichtung der AVZ, den Punkt 1, die Rücknahme auf 25 und 20 Prozent, nicht zu vollziehen, nicht zustande kommt, dann – so steht es hier – ist folgendermaßen vorzugehen: "Kommt ein Beschluß der AVZ zu Punkt 1 innerhalb von vier Wochen nicht zustande, dann kommen die Vertragspartner überein, eine Rückabwicklung abzuführen."

Die Anteilsverwaltung hat sehr wohl diese Beschlüsse gefaßt – zu meinem größten Erstaunen allerdings gegen die Stimmen des freiheitlichen Mitgliedes in der Anteilsverwaltung, wie immer man das auch interpretieren möchte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin daher der Meinung – und insofern gebe ich Ihnen recht –, daß weitere Punkte dieser Vereinbarung und des Entschließungsantrages noch ausstehen. Ich werde daher – und ich betone, es wird die Möglichkeit der Begutachtung und danach der parlamentarischen Debatte geben – Bankwesen- und Sparkassengesetzentwurf demnächst in die Begutachtung senden, wo die Frage Haftungsentgelt oder Haftungsentlaß, die Frage der Sparkassen, sehr wohl auch die Frage der Hypothekenanstalten und selbstverständlich auch der Raikas im Sinne der Gleichheit im Wettbewerb in Diskussion gezogen werden müssen. Es wird dabei auch über die Frage der Anteilsverwaltungen und schließlich und endlich auch über die Verkürzung der Frist zur Konsolidierung von Holdings auf 1998 zu diskutieren sein. (Abg. Dr. Graf: Das ist jetzt die Drohung!) Dieser Gesetzentwurf wird in den nächsten Tagen in die Begutachtung gehen, und Sie werden Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen – vor allem jenen, die aufgepaßt haben – sehr herzlich dafür, daß Sie mir zugehört haben. Ich möchte am Ende nur noch folgendes sagen: ... (Abg. Dr. Haider: Warum weiß der Kanzler nichts davon?) – Weil der Herr Bundeskanzler nicht Mitglied der Anteilsverwaltung der Zentralsparkasse ist. (Abg. Dr. Haider: Aber Finanzminister war er ja!) Da braucht er es nicht zu wissen, bitte. (Lebhafter Widerspruch und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nein! Nein! Eben nicht! (Abg. Mag. Stadler: Das steht im Gesetz, Herr Minister, und er sagt, er braucht es nicht zu wissen!)

Im § 20 des BWG steht: "es ist die Absicht anzuzeigen". Solange aber keine Absicht besteht, ist auch nicht anzuzeigen (lebhafte ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen) , und ein Vertrag ist keine Absicht. Es verkauft niemand etwas, und daher ist keine Absicht vorhanden. Aber wenn keine Absicht vorhanden ist, dann kann man eine nicht vorhandene Absicht auch nicht an


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite