Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 30

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Frage der Einführung moderner Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorhaben.

Seien Sie doch in dieser Diskussion nicht so unfair, daß Sie immer von Dingen wie Spitzeln und Spähen ausgehen und üble Gesinnung unterstellen. (Zwischenrufe der Abg. Anschober und Mag. Stoisits. )  – Hören Sie mir zu, ich habe Ihnen auch nicht reingeschrien, ich habe doch nur 5 Minuten Redezeit!

Ich bin sehr gerne bereit, mit allen Kritikern, mit allen, die Bedenken haben, die uns zur Vorsicht mahnen, einen sachlichen und intensiven Dialog zu führen. Das haben wir intern im Klub in den vergangenen Wochen und Monaten auch so gehalten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen – ich nehme an, das Liberale Forum wird in dieselbe Richtung argumentieren –, Sie können doch nicht all jenen, die von fachlicher Seite her dazu berufen sagen: Gebt uns endlich jene Mittel an die Hand, die uns dazu befähigen, die organisierte Kriminalität auf dem gleichen Niveau, wie es der Großkriminalität auf dieser Welt entspricht, zu bekämpfen! Laßt nicht zu, daß Österreich eine Enklave in diesem Europa, in dieser Welt bleibt, wo Kriminelle ungestört agitieren und agieren können, ohne daß unsere Sicherheitsexekutive, daß unsere Strafverfolgungsbehörden ihnen auf dem gleichen technischen Niveau des ausgehenden zweiten Jahrtausends begegnen können!, unterstellen, daß sie üble Kreaturen seien, die nur vorhaben, die österreichische Bevölkerung zu bespitzeln, der österreichischen Bevölkerung etwas anzutun! Haben Sie doch die Fairneß und die intellektuelle Ehrlichkeit, diesen Aspekt auch einmal aus dem Blickwinkel der potentiellen Opfer der organisierten Kriminalität zu diskutieren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich frage Sie: Was soll das Argument, wonach Sie den – wie Sie in Ihrer Begründung schreiben – derzeitigen schlechten Zustand der österreichischen Strafverfolgungsbehörden mit der Kurdenmord-Geschichte aus dem Jahr 1989 begründen wollen? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben 1997! Wir Politiker der Koalition haben vor, diese Sicherheitsfrage für die Menschen dieses Landes im Hinblick auf die Jahre nach dem Jahr 2000 zu diskutieren und uns darüber Gedanken zu machen, aber nicht im Hinblick auf die Vergangenheit. Wir lassen uns von Ihnen nicht unterstellen, daß das aus einer negativen und miesen Gesinnung heraus geschehen würde. Ganz im Gegenteil: Wir machen uns Sorgen um die Menschen dieses Landes, damit sie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht in die Fänge des Kraken der organisierten Kriminalität hineingeraten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Barmüller: Auch nicht in die Fänge von Europol?)

9.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

9.59

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Vor zirka einem Jahr hat uns die Opposition massivst vorgeworfen, daß wir die neuen Ermittlungsmethoden rasch und ohne Diskussion durchboxen wollen. Nun diskutieren wir bereits ein Jahr lang intensiv mit einem internationalen Expertenteam. Wir haben uns wirklich mit den Bedenken, den Argumenten, dem Konflikt zwischen Eingriff in die Privatsphäre und Kriminalitätsbekämpfung befaßt. Jetzt, meine ich, ist es an der Zeit, daß wir den Sicherheitsbehörden diese neuen Ermittlungsmethoden endlich an die Hand geben und dieses Gesetz hier im Hohen Haus noch vor dem Sommer beschließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine umfassende Diskussion der Regierungsvorlage hat ergeben, daß sie in einigen Punkten noch zu verbessern ist. (Abg. Mag. Barmüller: Welche Diskussion?) Das heißt, Herr Barmüller, im Expertenhearing, im Unterausschuß, in den Medien, in der medialen Diskussion und vor allem in der Koalition herrscht die Auffassung vor, daß im Ausschuß noch einige Wünsche zu unterbreiten sind. Ich gehe davon aus, daß einige Fraktionen – nicht alle – den Änderungen zustimmen werden. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird im Gesetz direkt verankert. Das heißt, es muß der angestrebte Erfolg in einem vertretbaren Verhältnis zu den Eingriffen in die Rechte Unbeteiligter, zu denen es voraussichtlich kommen wird, stehen. Und diese Verhältnismäßigkeit muß durch


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