Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 31

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die Richter im Beschluß auch begründet werden. (Abg. Mag. Barmüller: Es ist aber auch ohne richterliche Anordnung möglich!)

Es ist uns bereits mit dem Strafrechtsänderungsgesetz ein sehr großer Schritt im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gelungen. Herr Kollege Barmüller! Wir haben, wie Sie wissen, die organisierte Kriminalität neu definiert, und die geplanten Instrumente sollen für eben dieses Spektrum geschaffen werden, das heißt also für jene mafiosen Strukturen, die definitionsgemäß auf eine längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindungen sind, eine größere Anzahl von Personen umfassen, die auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen angelegt sind, die dadurch eine Bereicherung im großen Umfang oder Einfluß auf Politik und Wirtschaft anstreben, die versuchen, andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen. (Abg. Mag. Barmüller: Aber das ist ja nicht Gegenstand Ihres geheimen Verhandlungspapiers!) Das dient der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, aber nicht der Bespitzelung von Herrn und Frau Österreicher! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ängste, daß dieses Instrument in großem Ausmaß benützt wird, haben wir dadurch zu bekämpfen versucht, daß wir den Einsatz zeitlich beschränken, und zwar auf 30 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Jeder weitere Einsatz der neuen Ermittlungsmethoden muß einem ganz neuen Verfahren mit all jenen strengen Kautelen, die wir vorgesehen haben, unterzogen werden. (Abg. Mag. Barmüller: Das ist Nebelwerfen!)

Wir wollen auch mehrere Schritte zur Verhinderung der Speicherung von Aufnahmen setzen. Das heißt: Aufnahmen, die für das betreffende Verfahren keine Bedeutung haben, sind bereits während der Überwachung durch die durchführende Behörde zu vernichten und nicht zu übertragen! Ergibt sich, daß bereits übertragene Aufnahmen für das Verfahren keine Bedeutung haben, sind sie vor der Weitergabe an das Gericht zu vernichten. Erkennt das Gericht, daß die Ergebnisse der Überwachung ohne Bedeutung sind, sind sie nicht zum Akt zu nehmen, sondern zu vernichten. (Abg. Dr. Haselsteiner: Aber vorher der "Kronen Zeitung" zu übergeben!)

Darüber hinaus haben der Staatsanwalt und der Beschuldigte die Möglichkeit, die Vernichtung solcher Bilder oder schriftlicher Aufzeichnungen zu verlangen. (Abg. Dr. Haselsteiner: "Kronen Zeitung"! – Abg. Mag. Stoisits: "Kronen Zeitung"!) Herr Haselsteiner! Für den Fall unzulässiger Veröffentlichungen haben wir besondere Strafmaßnahmen vorgesehen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte zum Schluß noch ein Wort zu den Zwischentönen bezüglich des derzeitigen Zustands der Strafverfolgung und der Berichte in den Medien sagen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz, Frau Kollegin!

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Die Unabhängigkeit der Justiz ist für uns das oberste Prinzip. Wir verteidigen diese Unabhängigkeit auch gegenüber den Medien (Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé ) und populistischen Aspekten (Abg. Mag. Barmüller: Und was ist mit den Menschenrechten?) , die derzeit überhandzunehmen drohen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stadler. Er hat das Wort.

10.05

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Die freiheitliche Fraktion hat bereits früher klargemacht, daß sie an sich für moderne Ermittlungsmethoden ist. Polizei und Justiz können nicht moderne Formen der organisierten Kriminalität mit Steinzeitmethoden bekämpfen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist völlig klar! Ich glaube auch, daß die Bevölkerung Österreichs dafür Verständnis hat.


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