Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 57

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verdächtigt werden, Informationen liefert, die diesen Verdacht erhärten. Diesen ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung von 6 Monaten zu erteilen."

Die Z 1 bis 4 werden zu Ziffern 2 bis 5.

36. An § 45 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

§ 45 Abs. 5 letzter Satz: "In diesem Fall ist auch die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes ersichtlich zu machen."

37. § 49 Abs. 1 letzter Satz wird geändert und lautet:

§ 49 (1) letzter Satz: "Die Gültigkeitsdauer der ihnen beim ersten Mal erteilten Niederlassungsbewilligung beträgt fünf Jahre."

38. § 52 Abs. 3 letzter Satz entfällt.

39. § 57 Abs. 5 zweiter Satz wird geändert und lautet:

§ 57 (5) zweiter Satz: "Dies obliegt den Asylbehörden."

40. § 65 Abs. 1 wird geändert und lautet:

§ 65 (1): "Jeder gemäß § 63 Abs. 1 Festgenommene ist ehestens in einer ihm verständlichen Sprache vom Grund seiner Festnahme und über die in § 65 Abs. 2 aufgezählten Rechte in Kenntnis zu setzen.

41. § 66 Abs. 1 wird geändert und lautet:

§ 66 (1): "Die Behörde hat von der Anordnung der Schubhaft Abstand zu nehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, daß deren Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel erreicht werden kann. Gegen Minderjährige hat die Behörde gelindere Mittel anzuwenden."

42. In § 69 Abs. 4 wird das Wort "sechs" durch das Wort "vier" ersetzt.

43. § 69 Abs. 6 entfällt.

44. § 71 Abs. 2 Ziffer 2 und Abs. 5 entfällt.

45. § 75 Abs. 2 entfällt.

46. § 75 Abs. 3 erster Satz entfällt.

47. § 75 Abs. 5, letzter Satz entfällt.

48. Dem § 75 wird folgender Abs. 6 angefügt:

§ 75 (6): "Die Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat obliegt dem Bundesasylamt."

49. § 93 Abs. 2 wird geändert und lautet:

§ 93 (2): "Die Entscheidung gemäß Abs. 1 ist schriftlich in Form eines Bescheides auszufertigen und hat eine Begründung zu enthalten; hiebei sind auch die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen anzuführen."

50. In § 94 entfallen die Abs. 2, 3 und 5. Die Abs. 4 und 6 werden zu Abs. 2 und 3.

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Antrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Partnerinnen und Partner auf Abänderung der Regierungsvorlage (686 d. B.) in Fassung des Ausschußberichtes (755 d. B.) betreffend Bundesgesetz über die


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