Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 63

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dem Bischof von Graz diese Wertschätzung entgegenbringen, daß Sie seine Intervention, die aus der Not entstanden ist, ernst nehmen. (Abg Leikam: Sie hätten ihn selbst hören sollen, den UNHCR! Er war völlig unserer Meinung!)

Hätten Sie nämlich die Vorschläge der Caritas ernst genommen, hätte Herr Bischof Weber diesen Brief nicht geschrieben. Er hat das ja nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern weil er besorgt und entsetzt ist. Das ist es, Herr Leikam! Das ist es, was nicht einen – ich setze das jetzt unter Anführungszeichen – "radikalen" Grünen oder "radikalen" Liberalen dazu treibt, Bedenken vorzubringen, sondern einen extrem moderaten Bischof wie den Bischof von Graz, Bischof Weber. Und ich finde, es ist absolut unter jedem Niveau, daß Sie sich hiefür hergeben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Leikam: Ich könnte Ihnen sagen, was die Initiatoren des Kirchen-Volksbegehrens von ihm halten!)

Dazu, daß die ÖVP bisher kein Wort dazu geäußert hat, sage ich jetzt nichts, denn da gibt es ja noch einige Redner, die das nachholen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurück noch einmal zu der – wie Kollege Leikam glaubt, privaten – NGO UNHCR. Der UNHCR hat zahlreiche, selbstverständlich fachkundige – denn das ist ja die Aufgabe des UNHCR – Vorschläge zur Änderung des Asylgesetzes in Österreich gemacht.

Ich nehme jetzt einen Punkt aus diesen zahlreichen Vorschlägen heraus, um zu belegen, wie Ihr Verständnis vom Umsetzen von Vorschlägen ist und was dann tatsächlich beim Gesetz herauskommt. – Wenn Herr Leikam vor mir redet, ist das fast noch wie zu Zeiten des Kollegen Elmecker (Abg. Leikam: Das ist ja nicht so schlecht!); der bietet ja so viel, daß man sein ganzes Redekonzept nicht verwenden kann (Abg. Leikam: Na bravo!), weil er so viel – "Blödheiten" darf man ja nicht sagen (Abg. Leikam: Sagen Sie "Gutes"!)  – nicht ganz Korrektes und manchmal absolut Unkorrektes vorbringt.

Der UNHCR hat selbstverständlich auch den Vorschlag gemacht, den Asylsuchenden an der Grenze beratend zur Seite zu stehen, und hat eine Ergänzung zum § 32 wie folgt formuliert: "Jedem Asylsuchenden ist ein asylrechtskundiger und unabhängiger Verfahrensberater in einer für den Betreffenden angemessenen Sprache kostenlos zur Seite zu stellen." – Das war der Vorschlag, die Forderung des UNHCR.

Was hat der österreichische Gesetzgeber – bis jetzt der Innenausschuß, hoffentlich nicht auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – daraus gemacht? – "... sind bei Aushändigung des Merkblattes" – nämlich die Asylwerber – "darauf hinzuweisen, daß es ihnen freisteht, Beratung über ihre Sache durch kirchliche oder humanitäre Organisationen in Anspruch zu nehmen." – No na net! Wozu brauche ich irgend jemanden darauf hinzuweisen, daß ihm etwas freisteht? Was soll dieser Satz? Soll man jemanden darauf hinweisen, daß es in Österreich humanitäre und kirchliche Organisationen gibt? Im Niemandsland, meine sehr geehrten Damen und Herren?! Nicht in Österreich – nicht in Ungarn, nicht in Österreich – nicht in Slowenien, nicht in Österreich – nicht in der Slowakei, im absoluten Niemandsland!

Bitte, Herr Minister – und das ist das, was UNHCR, Caritas, amnesty international und wie sie alle heißen im Zusammenhang mit dem Asylgesetz vorgebracht haben –, wie stellen Sie sich vor, daß das, was Sie, wie Sie glauben, so präzise ins Gesetz schreiben, in der Praxis funktionieren soll? Wie stellen Sie sich das vor? Das steht in einem solch krassen Gegensatz zu den Vorstellungen der Caritas und des UNHCR, daß von Umsetzung absolut keine Rede sein kann.

Ich sage Ihnen etwas, Herr Bundesminister – und das haben Ihnen alle Organisationen gesagt –: Was dieses neue Asylgesetz mit sich bringen wird, wird sein, daß das Schlepperwesen boomen wird, daß alle Asylsuchenden, die verfolgt sind – ganz unabhängig von den Gründen –, selbstverständlich versuchen werden, ins Binnenland zu kommen und sich nicht diesem Spießrutenlauf zu unterwerfen, der, wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, in 99 Prozent der Fälle negativ ausgehen wird und muß, sondern sich direkt an das Bundesasylamt im Binnenland zu wenden, damit sie zumindest die Möglichkeit haben, persönlich vorzubringen, warum sie verfolgt


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