Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 64

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werden und warum sie um Asyl in Österreich ansuchen. Sie werden versuchen, diesem verkürzten Verfahren zu entgehen, das sie mit einem Formular konfrontiert, das womöglich in einer Sprache abgefaßt ist, die dem Asylsuchenden nicht bekannt ist, sie werden versuchen, zu verhindern, in einem Formularverfahren abgewiesen zu werden, ohne daß es für jemanden, der seine Heimat aus religiösen, rassischen oder politischen Gründen verlassen mußte, eine Begegnung von Angesicht zu Angesicht mit österreichischen Behörden gab. (Abg. Murauer: Das stimmt ja nicht! Das wissen Sie ganz genau!)

Das wird herauskommen bei diesem Gesetz! Das wissen Sie genauso gut wie ich, denn Sie haben das genauso oft von den Organisationen, die tatsächlich mit den Asylwerbern zusammenarbeiten, gehört.

Ich sage Ihnen noch etwas: Heute in der Früh hat mich eine Flüchtlingsberaterin angerufen, weil sie weiß, daß diese Debatte heute stattfindet. Sie war ganz entsetzt über die Vorgangsweise einer Bezirkshauptmannschaft, nämlich der Bezirkshauptmannschaft in Mattersburg, die afghanische Asylwerber zwar nicht in Schubhaft genommen hat, weil man weiß, daß man nach Afghanistan schwer abschieben kann, die aber diesen afghanischen Asylwerbern generös gesagt hat, daß sie zum Bundesasylamt gehen sollen. Man hat ihnen aber nicht vielleicht die Adresse des Bundesasylamtes gegeben, sondern ihnen einen Zettel in die Hand gedrückt, auf dem die Adresse der afghanischen Botschaft draufstand. Die Leute haben erst, als sie an Ort und Stelle waren, bemerkt, wo sie waren. – Eine "wunderbare" Beratung, daß man Menschen, die vor den Taliban-Milizen in Afghanistan geflohen sind, zur afghanischen Botschaft schickt!

Das dazu, wie das Ganze mit Behörden, Beratung und bestmöglicher Unterstützung funktioniert. Ich bin in dieser Hinsicht wirklich sehr, sehr, sehr pessimistisch!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verhehle nicht – es ärgert mich auch, daß das vorher dauernd anders dargestellt wurde; ich habe das bisher nie getan –, daß es in diesen Änderungen, und zwar sowohl im Fremdengesetz als auch im Asylgesetz, Bestimmungen gibt, die die jetzige Rechtslage verändern, nämlich positiv verändern; vor allem im Fremdengesetz.

Daß das Prinzip der Aufenthaltsverfestigung in das Denkschema der österreichischen Integrationspolitik aufgenommen wird, ist zweifelsfrei positiv.

Es ist positiv, daß es künftig nach acht Jahren in Österreich einen Ausweisungsschutz für Mitbürger und Mitbürgerinnen geben wird. Es stellt sich nur die Frage, ob diese Frist von acht Jahren positiv ist. Aber zweifelsfrei sind darin Bestimmungen enthalten, die wir gutheißen.

Zweifelsfrei ist auch der geringfügige Schutz für Menschenhandelsopfer – das sind in erster Linie Frauen, die hierhergeschleppt und hier ausgebeutet werden –, den es durch dieses Gesetz insofern geben wird, als diese nämlich für die Dauer des Verfahrens in Österreich bleiben können, auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können und in dieser Zeit das Land nicht verlassen müssen, positiv. Nur: Es wird nicht weitergedacht. Was ist dann? – Dann fängt die Mühle genau dort zu laufen an, wo sie bisher ein bißchen früher eingesetzt hat. Aber nichtsdestotrotz: Die Maßnahme ist positiv.

Es ist auch eine Tatsache, daß es unter dem Schlagwort "Wiedergutmachung für sogenannte Löschnak-Opfer" – lassen Sie mich das ein bißchen flapsig formulieren – auch einige wesentliche Verbesserungen für Fälle der Fristversäumnis im Jahre 1993 gibt. Ich stehe nicht an, das als positiv darzustellen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur deshalb, weil es ein paar Samenkrümelchen gibt, die positiv sind, können wir uns nicht damit zufriedengeben, denn so schnell wird es nicht wieder – Erfahrungszeit: 1993 bis 1997; vier Jahre sind vergangen – eine wesentliche Änderung in der Ausländer- und Integrationsgesetzgebung in Österreich geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß die Politik, wie man mit Fremden in Österreich umgeht, von dem Grundsatz geleitet sein muß, daß Zuwanderer die Staatsbürger von morgen sind, weshalb man sie auch als künftige Staatsbürger zu behandeln hat. Wenn


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