Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 71

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Generation verankert, und wir haben – ein ganz wesentlicher Grundsatz – eine wirksamere Bekämpfung und höhere Strafen für die Schlepperei vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie darum: Führen wir diese Debatte ruhig kontroversiell, führen wir sie hart, aber führen wir sie in der Verantwortung, die wir gegenüber den Menschen haben, die in diesem Lande leben. Ich bitte Sie, diesem Gesetzespaket zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Schwemlein hat einen Zusatzantrag der Abgeordneten Leikam und Kiss vorgetragen, der ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlungen miteinbezogen wird.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

12.22

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum in Behandlung stehenden Gesetzentwurf des Asylgesetzes bringen die Abgeordneten Partik-Pablé, Jung und Kollegen einen Abänderungsantrag ein, der sich vor allem mit der Beseitigung von Unschärfen in diesem Gesetzesvorschlag befaßt, der sich in diesem Zusammenhang gegen den Familienzuzug wendet und der sich auch dagegen wendet, eine weitere Reduzierung nationaler Hoheitsrechte Österreichs in Kauf zu nehmen.

Ich werde ihn im folgenden begründen.

Für die Änderung des Asylgesetzes waren zwei Bereiche wesentlich ausschlaggebend. Das eine ist das heute schon einmal erwähnte Dubliner Abkommen, in das wir hineingezwungen werden, und zum zweiten die untragbare Situation in der Praxis der Asylgesetzgebung. Untragbar halte ich sie allerdings aus einem etwas anderen Grund als meine Kollegen von den Grünen.

Das Dubliner Abkommen ist eines jener vielen Abkommen, die uns im Zuge des "ohne Wenn und Aber" der EU aufgezwungen wurden und das uns eine weitere Einschränkung unserer nationalen Hoheitsrechte bringt. Dabei steht sogar im Vorblatt dieses Abkommens: Es wird eine Mehrbelastung der Asylbehörden erwartet; aufgrund der geopolitischen Lage Österreichs ist eine größere Zahl von Rücknahmeersuchen zu erwarten.

Man spricht darin von einem zu befürchtenden Asylantragstourismus und ähnlichem mehr. Damit kommen also Belastungen in großem Maße auf Österreich zu, uns als Abgeordnete bleibt aber nur die Möglichkeit der Zustimmung, wir sind ja dank der Haltung unserer Regierung ohne Wenn und Aber in diese EU hineingegangen.

Der zweite Grund war die untragbare Situation, die vor allem auch zu den zahllosen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof geführt hat. Nun sollte dieses neue Asylgesetz verbessert werden, es wurde aber durch – ich möchte es einmal so nennen – außerparlamentarischen Druck wesentlich verwässert. Die karitativen Organisationen, UNHCR und so weiter, haben ein zu weitgehendes Mitspracherecht bekommen, sodaß das Ziel, das wir darin gesehen hätten, eigentlich nicht mehr erreicht werden kann. Zu den NGO-Vorschlägen hat selbst Minister Schlögl folgendes gesagt: Wenn ich auf diese Forderungen des UNHCR und von "SOS-Mitmensch" einginge, würde die Zahl der Asylbewerber geradezu explodieren. Dann kämen doch alle nur noch aus politischen Gründen nach Österreich. – Das trifft gegenwärtig den Nagel genau auf den Kopf.

Ich bringe Ihnen nur einige Beispiele über die Steigerungen der Asylraten von 1994 auf 1995: aus der ehemaligen Jugoslawischen Föderation 120 Prozent, Bosnien 41 Prozent, Liberia 135 Prozent und so weiter. Warum ist der Andrang nach Österreich so groß? – Die Anerkennungsrate hat in Österreich 1976 8,2 Prozent betragen, im Jahr davor noch 13 Prozent. Das ist fast dreimal höher als in anderen EU-Ländern. Es hat sich herumgesprochen: Bei uns wird einem das Asyl fast nachgeworfen. Dabei können wir in dieser Form nicht mitziehen. (Zwi


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