Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 73

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Meine Damen und Herren! In diesem Boot sitzen die Österreicher und die österreichischen Jugendlichen genauso, denen wir nicht nur die Möglichkeit einer unbelasteten Kindheit nehmen – schauen Sie sich den Artikel an, ich empfehle Ihnen, zu lesen, was der kleine Bub gesagt hat –, sondern wir nehmen ihnen auch die Ausbildungschancen der Zukunft, unter anderem durch die Überfüllung der Schulen mit Ausländern mehrerer Sprachen, an denen sie nicht einmal mehr ordentlich Deutsch lernen und nicht die Möglichkeit haben, eine vernünftige Ausbildung zu bekommen.

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition der sogenannten und sich selbst dazu ernannten Gutmenschen, haben vor lauter "Fernstenliebe" vergessen, die Nächstenliebe der Österreicher im Auge zu behalten. Und um diese geht es uns in erster Linie.

Dieses Gesetz gibt ein deutliches Beispiel für Ihre Haltung in diese Richtung. – Wir Freiheitlichen werden dazu sicherlich nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Jung hat am Beginn seiner Ausführungen einen Abänderungsantrag in seinen Kernpunkten vorgetragen. Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen. Infolge dessen Umfanges veranlasse ich die Vervielfältigung und Verteilung im Sinne des § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Jung, Dipl.-Ing. Hofmann, Lafer und Kollegen zur Regierungsvorlage (686 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (755 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die Regierungsvorlage (686 der Beilagen) in der Fassung des Aus-schußberichtes (755 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG) geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage (686 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (755 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG:

1. § 3 Abs. 2 lautet:

"(2) Ein Asylantrag ist gestellt, wenn Fremde gegenüber einer Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes schriftlich oder mündlich zu erkennen geben, in Österreich Schutz vor Verfolgung zu suchen."

2. § 6 zweiter Satz lautet:

"Dies ist der Fall, wenn ohne sonstigen glaubhaften Hinweis auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat ..."

3. § 6 Z 4 lautet:

"4. die Asylwerber an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts trotz Aufforderung nicht ausreichend mitwirken oder"

4. § 10 Abs. 2 zweiter Satz lautet:


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