Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 76

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25. § 38 Abs. 3 erster Satz lautet:

"(3) Ein Mitglied des unabhängigen Bundesasylsenates kann seines Amtes nur durch den Nationalrat enthoben werden."

26. § 39 Abs. 1 lautet:

"§ 39. (1) Asylwerbern ist auf Wunsch Gelegenheit zu geben, sich an den Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zu wenden."

27. § 39 Abs. 2 lautet:

"(2) Der Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ist von jeder Einleitung eines Verfahrens über einen Asylantrag oder einen Asylerstreckungsantrag zu verständigen. Der Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ist weiters zu verständigen, wenn im Zuge einer Grenzkontrolle ein Antrags- und Befragungsformular übergeben wird oder gegen Asylwerber ein Verfahren zur Zurückweisung, Zurückschiebung, Ausweisung, Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, Abschiebung oder Aberkennung des Asyl geführt wird."

28. § 39 Abs. 3 entfällt.

29. § 39 Abs. 4 wird folglich umbenannt in Abs. 3 und lautet:

"(3) Der Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ist in allen diesen Verfahren berechtigt, Auskunft zu verlangen und jederzeit mit dem Betroffenen Kontakt aufzunehmen."

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. 8 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.30

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts dessen, daß ich meinem Vorredner zugehört habe, muß ich sagen, man bekommt den Eindruck, daß er das Gesetz nicht gelesen hat. Natürlich ist jemand, der eine Scheinehe eingeht, strafbar – in Österreich und in den meisten ausländischen Staaten. (Zwischenruf der Abg. Madl. )

Zweiter Punkt: Natürlich ist jemand, der in einem fremden Staat wegen einer kriminellen Tat verurteilt worden ist, in einem Gefängnis war und aus diesem Gefängnis flüchtete, hier nicht asylberechtigt. Und so sind viele andere Dinge, die Herr Abgeordneter Jung gesagt hat, einfach falsch. Ich meine, wenn man hier etwas nur behauptet hat, Herr Abgeordneter Jung, ist es noch nicht wahr und wird nicht wahr. (Abg. Jung: Was? Was? Bitte was? Was denn?) – Sie haben so viele falsche Dinge gesagt, daß es haarsträubend ist. Ich habe Ihnen nur zwei Beispiele genannt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich habe volles Verständnis für Bischof Weber, dafür, daß er auf seine Anliegen hinweist. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten Gespräche mit vielen kirchlichen Stellen geführt und habe bei diesen kirchlichen Stellen viel Verständnis für die Lösung und für die Regelung, die wir jetzt gefunden haben und heute beschließen werden, gefunden. Es ist also nicht so, daß die kirchlichen Stellen diese Lösung generell ablehnen. Im Gegenteil!

Ich frage die Grünen: Werden Sie dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das wir jetzt novellieren, zustimmen, zu dem ich nur positive Reaktionen von den kirchlichen Stellen bekommen habe, keine einzige negative? – Sie müßten dieser Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit großer Begeisterung zustimmen. Ich befürchte allerdings, daß Sie den Rat der Bischöfe und der Kirchen nicht akzeptieren und ihm nicht folgen werden. Ich bedauere, daß man


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