Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 79

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überbietendes Pharisäertum! Die Anträge, die die Oppositionsparteien in der Vergangenheit – egal, in welchem Ausschuß, Herr Kollege Kiss und Herr Kollege Leikam – eingebracht haben, sind doch immer wieder abgelehnt worden, aber nicht deshalb, weil es schlechte Anträge gewesen wären – sehr oft waren diese Anträge dann plötzlich auf dem Tisch und wurden von den Regierungsparteien übernommen –, sondern nur deshalb – dies in einem völlig falschen Verständnis von Parlamentarismus –, weil sie von der Opposition stammen. Und so gehen Sie auch mit den Änderungsvorschlägen der zivilen Organisationen der NGOs um! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Weinen Sie hier also keine Krokodilstränen!

Es muß aber möglich sein, im Rahmen dieser Plenardebatte über die verschiedenen Positionen zu debattieren. Herr Kollege Kiss, ich ersuche Sie nochmals: Wenn Sie den Parlamentarismus tatsächlich ernst nehmen, dann geben Sie eine Stellungnahme zu unseren Abänderungsanträgen ab!

Kollege Schwemlein hätte ja auf die Argumente der Oppositionsparteien eingehen können. Ich bedauere, daß er das nicht gemacht hat. Ich möchte aber ganz kurz auf eine Aussage von ihm eingehen, die mir wirklich weh getan hat. Kollege Schwemlein hat ein Beispiel aus seinem Leben und aus seiner persönlichen Erfahrung gebracht. Er hat sinngemäß festgestellt, daß die Flüchtlingskinder in Österreich auf dem Schulweg geschlagen werden und er daher eine mehrfach zerbrochene Brille hatte.

Herr Kollege Schwemlein! Sie sind Pädagoge, Sie sind Lehrer, Sie müßten eigentlich wissen, daß Kinder auf dem Schulweg herumtollen, daß Kinder auf dem Schulweg durchaus auch das eine oder andere Mal raufen und daß dabei auch einmal etwas zu Schaden kommt. Offensichtlich hat Kollege Schwemlein das vergessen. Möglicherweise hat er den Bezug zur Schule bereits verloren. Vielleicht war Kollege Schwemlein auch ein Kind mit einem besonderen Bewegungsdrang und ab und zu auch einmal rauflustig. Ich meine, es ist eine Zumutung ... (Zwischenrufe des Abg. Mag. Posch. )  – Er hat es so gebracht. (Abg. Kiermaier: Du hast etwas vergessen!) Lies es nach! Bitte lies es im Stenographischen Protokoll nach!

Ich halte es für eine Zumutung, daß er eine Rauferei auf dem Schulweg, in die er involviert war, als Ausländerfeindlichkeit hinstellt. Das, meine Damen und Herren, entspricht nicht den Tatsachen, und das möchte ich hier klar und deutlich festhalten! (Abg. Kiermaier: Er hat gesagt, sie haben ihn einen "stinkenden Zigeuner" genannt! Das hast du nicht gesagt, das hast du vergessen!) Auch das kann durchaus vorkommen. Aber in erster Linie hat er die Rauferei und seine dadurch zerbrochene Brille gebracht, und ich meine, daß das kein Argument ist und nicht in diese Debatte paßt. Er soll unser Land nicht so darstellen, als ob auf dem Schulweg, wenn Kinder raufen und ausländische Kinder dabei involviert sind, automatisch Ausländerfeindlichkeit herrschen würde. Er soll eine normale Rauferei nicht als Ausländerfeindlichkeit hinstellen. Das ist, wie ich meine, eine Zumutung, und daher möchte ich das mit aller Entschiedenheit zurückweisen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. ) Herr Kollege Posch! Du bist auch Lehrer oder Professor, du weißt auch, wie es auf dem Schulweg zugeht! (Abg. Mag. Posch: Er wird wohl wissen, was er erlebt hat!)

Lieber Herr Kollege! Ich habe nichts dagegen, wenn hier persönliche Erfahrungen dargestellt werden. Aber aus diesen persönlichen Erfahrungen dann auf eine allgemeine Ausländerfeind-lichkeit gegenüber ausländischen Kindern auf dem Schulweg zu schließen, halte ich für eine Zumutung! (Abg. Mag. Posch: Wenn er persönlich die Erfahrung gemacht hat, daß es so war, dann wird er das wohl sagen dürfen, oder?)

Ich selbst komme aus einer Gemeinde, die das berühmte Flüchtlingslager Traiskirchen beherbergt. Und ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Solche Beispiele entsprechen wirklich nicht der Realität.

Meine Damen und Herren! Ich möchte im Zuge dieser Diskussion, was unsere Abänderungsanträge betrifft, Ihre Aufmerksamkeit auf drei Punkte lenken.

Der erste Punkt ist die Notwendigkeit, daß die Bestimmungen, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung klarer determiniert werden sollen. Die Erfahrungen mit der bisherigen gesetzlichen Regelung haben gezeigt, daß es eine große Rechtsunsicherheit gegeben hat und


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