Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 80

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die Bestimmungen zu einer sehr inhumanen Rechtsprechung geführt haben. Wir kennen eine Vielzahl von Bescheiden, die aus unserer Sicht völlig unverständlich sind.

Aufgrund dieser Regelung gibt es auch durchaus überforderte Beamte, die zwar guten Willens sind, mit derartigen Regelungen aber nicht wirklich etwas anfangen können. Dazu kommt noch eine Flut von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof. Wir meinen daher, daß es Sinn machen würde, die bestehenden unklaren Regelungen doch klarer zu determinieren.

Wir haben daher einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, in dem wir fordern, daß es für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung des Nachweises einer den sanitäts-, gesundheits- und baupolizeilichen Vorschriften entsprechenden Unterkunft bedarf. Das wäre unserer Meinung nach ausreichend – nicht jedoch die bisherige Regelung mit der landesüblichen oder ortsüblichen Unterkunft.

Die zweite Forderung betrifft die Feststellung der ausreichenden eigenen Mittel. Es sollte klarer als bisher festgehalten werden, was eigene Mittel sind. Im Sinne einer Ausschußfeststellung, die bereits im April 1995 getroffen wurde, wäre festzuhalten, daß diese Mittel dann ausreichend sind, wenn einer kollektivvertraglich entlohnten Beschäftigung nachgegangen wird oder eine zur Existenzsicherung gedachte gesetzliche Transferleistung vorliegt. Das, meine Damen und Herren, hätte Sinn gemacht. Es wäre notwendig gewesen, diese Ausschußfeststellung dann in das Gesetz aufzunehmen.

Der zweite Punkt betrifft eine Frage, von der ich ebenfalls meine, daß es notwendig wäre, sie zu klären, nämlich: Wie gehen wir mit illegal im Land befindlichen Prostituierten um, mit Frauen, die im Zuge von Menschenhandel, von Menschenschmuggel nach Österreich gekommen sind? – Wir Liberalen sind der Meinung, daß diese Frauen unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgewiesen werden sollen, sondern daß ihnen eine befristete Aufenthaltsbewilligung gegeben werden sollte, und zwar einerseits im Hinblick darauf, daß damit vielleicht ein Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zur Aufklärung der strafbaren Tatbestände geleistet werden kann, und andererseits auch in dem Sinne, daß diese Frauen die Möglichkeit bekommen sollen, ihre mißliche Situation rechtsstaatlich ordentlich zu lösen und ein neues Leben zu beginnen.

Der dritte und letzte Punkt, auf den ich Sie hinweisen möchte, steht im Zusammenhang mit dem Asylrecht, nämlich die Frage: Wann kann Aufnahmesicherheit in einem Drittland angenommen werden? – Ich bekenne mich durchaus zur Drittlandklausel, und ich bekenne mich auch zu den Refoulement-Bestimmungen, meine aber, daß es Sinn machen würde und notwendig wäre, klarer festzuschreiben, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Österreich ein Land im Sinne der Drittlandklausel anerkennt. Ich denke, die Sicherheit vor Verfolgung kann dann angenommen werden, wenn das betreffende Land bereit ist, einen entsprechenden schriftlichen Vertrag mit Österreich abzuschließen, wonach dieses Land im konkreten Einzelfall ein faires Asylverfahren gewährleistet und die Einhaltung des Refoulement-Schutzes garantiert.

Ich meine außerdem, daß jemand dann, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeschoben oder ausgewiesen werden kann, auch das Recht und die Möglichkeit haben soll, in Österreich ein Asylverfahren zu bekommen.

Meine Damen und Herren! Das waren jene drei Punkte, auf die ich Sie besonders hinweisen wollte. Ich darf die Damen und Herren von den Regierungsparteien einladen, im Sinne eines lebendigen Parlamentarismus an der Diskussion teilzunehmen. (Der Redner weist auf leere Bankreihen bei SPÖ und ÖVP.)  – Es ist aber fast niemand da, offensichtlich interessiert Sie dieses Thema nicht wirklich.

Meine Damen und Herren! Was uns Liberalen auch abgeht, ist eine Bestimmung, wonach das Parlament über die Vollziehung der heute zu beschließenden Gesetze vom Innenminister nicht informiert werden muß. Ich möchte daher einen Entschließungsantrag betreffend die Vorlage eines Berichtes über den Vollzug des Fremdengesetzes und des Asylgesetzes einbringen.

Wir haben in der Vergangenheit ja Erfahrung mit der Vollziehung gesammelt, und es hat sich gezeigt, daß es notwendig ist, auf breiter politischer Basis auch zu diskutieren und einen


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