Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 97

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zu beschließende Fremdengesetz, das Asylgesetz sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden von meinen Vorrednern bereits unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet. Gestatten Sie mir als Unternehmer einige Positionen der Wirtschaft dazu auszuleuchten.

Die vorliegende, als "Integrationspaket" bezeichnete Materie bringt eine relative günstige Annäherung zwischen den oben erwähnten Gesetzen mit sich. Wenigstens in einigen Bereichen – leider nicht in allen, wie ich es mir gewünscht hätte – wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, daß derjenige, der aufenthaltsberechtigt ist, auch arbeiten darf. Ich denke dabei an die Regelung, daß ein Ausländer, der acht Jahre oder länger in Österreich ist, begünstigt wird, oder an die Regelung, daß jemand, der drei Jahre hier ist, begünstigt wird, wenn er für eine Familie zu sorgen hat.

Für die Wirtschaft ist bedeutsam, daß die Bestimmungen bezüglich des Saisonniers aus dem bisher geltenden Aufenthaltsgesetz unter dem Titel "Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitskräfte" in das neue Fremdengesetz übernommen worden sind. Weiters ist von Bedeutung, daß der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitskräfte nun auch nach deren Einreise gestellt werden kann, wenn die Fremden zur sichtvermerkfreien Einreise berechtigt gewesen sind.

Zusätzlich zu der weiterhin geltenden Möglichkeit für Saisonniers, im Rahmen des Kontingents sechs Monate Beschäftigung zu finden, gibt es auch die Möglichkeit zu einer einen Monat dauernden Beschäftigung, für die es nur einer einfachen Bestätigung im Reisedokument bedarf. Das ist, wie ich glaube, ein wesentlicher Fortschritt. Jedenfalls ist es für uns aus der Wirtschaft – wie von anderen bereits festgestellt wurde – wichtig, daß im Falle der Saisonniers auf die regionalen und qualitativen Notwendigkeiten Rücksicht genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Für Führungs- und Spezialkräfte wird ein erleichterter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt geschaffen, da sie unter die Regelung für betriebsentsandte Ausländer fallen und mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen aufenthaltsrechtlich erleichterten Zugang erhalten. Auch deren Ehegatten und minderjährige, unverheiratete Kinder sollen die Niederlassungsbewilligung erhalten. Ebenso wie die Betriebsentsandten erhalten Volontäre einen aufenthaltsrechtlich erleichterten Zugang. – Damit hat sich, wie ich glaube, der Einsatz der ÖVP gelohnt: Eine für den Wirtschaftsstandort Österreich nachteilige Rechtssituation ist endlich beseitigt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Berechnungsgrundlagen der Bundeshöchstzahl haben ja in der Vergangenheit bei Verfahren am Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof immer wieder Kritik hervorgerufen, weil sie aus den relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht klar vollziehbar und nicht nachvollziehbar gewesen sind. Ich begrüße ausdrücklich die nun geschaffenen klaren Anrechnungsmodalitäten für die Berechnung des Ausschöpfungs- und Überziehungsgrades der Bundeshöchstzahl. Damit wird endlich Rechtssicherheit geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind allerdings auch Wermutstropfen festzustellen. Ich denke dabei zum Beispiel an Personen, die eine Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthalt besitzen und, wenn sie im ersten Jahr vier Monate lang nicht arbeiten, ausgewiesen werden müssen. Ich denke dabei auch an Personen, die, wenn sie zwischen dem zweiten und achten Jahr ihres Aufenthaltes ein Jahr lang keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgewiesen werden können. Ich denke dabei überdies – das ist ein sehr wichtiger Punkt – an die Ausdehnung der Vierwochenfrist auf sechs Wochen, die dem Arbeitsmarktservice eingeräumt werden, um eine Entscheidung über eine beantragte Beschäftigungsbewilligung oder Sicherungsbescheinigung zu treffen. Das kann in einer Zeit der Flexibilisierung und Globalisierung nicht der richtige Weg sein! Stellen Sie sich vor, Sie wollen jemanden einstellen und müssen sechs Wochen warten; danach kommt es möglicherweise zu einer Berufung, und es dauert weitere sechs Wochen. Danach ist die Saison vorbei, und statt ein Geschäft zu machen, haben Sie das Nachsehen.


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