Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 96

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gewesen. Auch bei der Frage der Notstandshilfe hätte es die Chance gegeben, zu zeigen, daß das Integrationspaket wirklich einen echten integrativen Anspruch erhebt.

Das, was Sie jetzt hier machen – es ist bloß eine Reparatur, die aufgrund eines immerhin höchstgerichtlichen Erkenntnisses notwendig wurde –, mit einem Inkrafttretenszeitpunkt im Jahr 2000 und mit einer Regelung, daß eine achtjährige Beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vorliegen muß, ist genau dieselbe Philosophie, die es ermöglicht, Leute abzuschieben, wenn sie ein Jahr arbeitslos und weniger als acht Jahre anwesend waren. Das heißt mit anderen Worten: Auch die Notstandshilfe ist von Ihnen so geregelt worden, damit diese Leute leichter abgeschoben werden können.

Das ist nicht gut und schon gar nicht integrativ. Ich meine, das mußte erwähnt werden, denn auch dann, wenn mehr als ein Bundesminister für eine Materie zuständig ist, sollte es innerhalb einer Bundesregierung möglich sein, zu einem echten Gesamtpaket zu kommen.

Der letzte Aspekt – und das ist der eigentliche Grund, warum ich meine Ausführungen in zwei Teile zerlegt habe – ist der Aspekt der Teilarbeitslosigkeit. Ich habe mit Freude festgestellt, daß Sie dieses Anliegen grundsätzlich als konstruktiv empfinden. Ich kann Sie beruhigen, wir werden selbstverständlich einen weiterentwickelten, verbesserten, ähnlichen Antrag mit derselben Zielrichtung wieder einbringen. Ich biete Ihnen dazu auch unsere Unterlagen an. Wir haben ausführliches Material, wir haben ganze Stöße von Unterlagen darüber. Wir haben das Problem analysiert. Wir haben es auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen in befreundeten Fraktionen im Ausland diskutiert. Wir stellen Ihnen das alles gerne zur Verfügung. Ich glaube, nur dann, wenn wir ein elastisches System finden, in dem eben Teilarbeit und Teilarbeitslosigkeit sich ergänzen können, können wir dieses Feld entkrampfen.

Ich würde mich freuen, wenn unser nächster Antrag, den wir schon heute oder spätestens morgen wieder einbringen werden, dann einer gründlichen Vorberatung unterzogen würde. Und ich biete Ihnen, Frau Bundesministerin, und Ihrem Haus auch das Gespräch an. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Puttinger vor. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei kurze Vorbemerkungen, die erste an Herrn Abgeordneten Moser: Für einen so erfahrenen Abgeordneten dürfte es eigentlich nicht so überraschend sein, daß es dann, wenn man Erfahrungswerte gesammelt hat, zu einer Novellierung eines Gesetzes kommt. Für mich war diese Äußerung schon sehr erstaunlich.

Ganz kurz zu den Aussagen des Herrn Kollegen Öllinger: Ich möchte hier im Namen der ÖVP eindeutig feststellen, daß wir uns zur Familie bekennen und daß wir selbstverständlich versuchen werden, den Familienbegriff verfassungsmäßig zu definieren. Kollege Öllinger müßte, wenn er sich ein bißchen damit beschäftigt hätte, auch wissen, daß von uns bei der Familienzusammenführung immer die Regulative der Menschenrechtskonvention eingehalten worden sind und werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz kurz die dritte Bemerkung an die "F" – es ist also ganz gleichmäßig verteilt –: Selbstverständlich nehmen wir den Parlamentarismus ernst, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren der "F", das bedeutet ja nicht gleichzeitig, daß wir alle Parlamentarier ernst nehmen müssen. Es gibt Ausnahmen, die ich nicht unbedingt so ernst nehme. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kiss: Wen meinst du denn?)


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